Belege per WhatsApp an den Steuerberater: was erlaubt ist und was nicht
Unternehmer dürfen WhatsApp nutzen, Steuerberater unterliegen § 203 StGB. Adressbuch, AVV, Business API und warum Belege nicht in den Kanzlei-Chat gehören.
Was Gastronomie, Hotels und kleine Unternehmen über Belege, Aufbewahrung, E-Rechnung und Umsatzsteuer wissen sollten. Mit Quellen, ohne Steuerberatung.
Unternehmer dürfen WhatsApp nutzen, Steuerberater unterliegen § 203 StGB. Adressbuch, AVV, Business API und warum Belege nicht in den Kanzlei-Chat gehören.
Papier, E-Mail, DATEV Unternehmen online, Kanzlei-App oder Belegvorbereitung per WhatsApp: alle Wege im Vergleich nach Aufwand, Vollständigkeit und Kosten.
GoBD und ersetzendes Scannen: Belege per Smartphone erfassen, Verfahrensdokumentation nach Muster von BStBK und DStV, Ausnahmen, acht Jahre Aufbewahrung.
Seit 2026: 7 % auf Speisen dauerhaft, 19 % auf Getränke, 30 % Pauschale bei Buffet und Kombiangeboten, Vorsteuer aus Großmarktrechnungen mit zwei Sätzen.
E-Rechnung empfangen: Pflicht seit 2025 auch für Kleinunternehmer. XRechnung und ZUGFeRD lesen, XML archivieren, Fristen 2027 und 2028, Umgang mit PDF.
Bewirtungsbeleg 2026 ausfüllen: Pflichtangaben bis und über 250 Euro, TSE-Kassenbon, Trinkgeld, digitaler Eigenbeleg nach dem BMF-Schreiben vom 19.11.2025.
Wir senden praktische Hinweise für Gastronomie, Hotels und kleine Unternehmen höchstens einmal im Monat. Kein Spam, nur nützliche Inhalte zu Belegen, Umsatzsteuer und Digitalisierung.
Testen Sie Kontevia: Belege per WhatsApp, fertig für den Steuerberater. Kassenbon fotografieren, senden, erledigt. Die ersten Betriebe starten kostenlos und mit persönlicher Einrichtung.