Steuertermine 2027: alle Fristen für Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlungen und Sozialversicherung in einer Tabelle

Von Lukáš Tobolák•••6 Min. Lesezeit•Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen
Schreibtisch am Fenster mit Terminbuch, Sanduhr und Kaffeetasse in einem kleinen Restaurantbüro

Wer ein Restaurant, ein Café oder ein kleines Hotel führt, hat jeden Monat mehrere feste Zahltermine beim Finanzamt, bei der Gemeinde und bei der Krankenkasse. Die meisten Termine fallen auf den 10. oder 15. eines Monats, die Sozialversicherung auf das Monatsende. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich. Hier stehen alle Termine 2027 auf einen Blick, schon mit den Verschiebungen.

Kurz gesagt: Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung sind am 10. des Folgemonats fällig, 2027 verschiebt sich das im Januar, April, Juli und Oktober auf den nächsten Montag. Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Gewerbesteuer und Grundsteuer am 15. Februar, 18. Mai, 16. August und 15. November 2027. Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, zum Beispiel am 27. Januar 2027.

Umsatzsteuer und Lohnsteuer 2027

Nach § 18 Absatz 1 UStG und § 41a Absatz 1 EStG sind Voranmeldung und Lohnsteuer-Anmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums zu übermitteln, die Zahlung ist am selben Tag fällig. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist nach § 108 Absatz 3 AO am nächsten Werktag.

Fällig am Umsatzsteuer und Lohnsteuer für mit Dauerfristverlängerung (nur Umsatzsteuer)
Montag, 11. Januar 2027 Dezember 2026, 4. Quartal 2026 November 2026
Mittwoch, 10. Februar 2027 Januar 2027 Dezember 2026, 4. Quartal 2026, Sondervorauszahlung 2027
Mittwoch, 10. März 2027 Februar 2027 Januar 2027
Montag, 12. April 2027 März 2027, 1. Quartal 2027 Februar 2027
Montag, 10. Mai 2027 April 2027 März 2027, 1. Quartal 2027
Donnerstag, 10. Juni 2027 Mai 2027 April 2027
Montag, 12. Juli 2027 Juni 2027, 2. Quartal 2027 Mai 2027
Dienstag, 10. August 2027 Juli 2027 Juni 2027, 2. Quartal 2027
Freitag, 10. September 2027 August 2027 Juli 2027
Montag, 11. Oktober 2027 September 2027, 3. Quartal 2027 August 2027
Mittwoch, 10. November 2027 Oktober 2027 September 2027, 3. Quartal 2027
Freitag, 10. Dezember 2027 November 2027 Oktober 2027

Die Lohnsteuer kennt keine Dauerfristverlängerung. Ob Sie monatlich oder vierteljährlich anmelden, hängt vom Vorjahr ab: bei der Umsatzsteuer monatlich ab mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr, bei der Lohnsteuer monatlich ab mehr als 5.000 Euro, vierteljährlich zwischen 1.080 und 5.000 Euro, darunter jährlich. Wie die Dauerfristverlängerung funktioniert und wie Sie die Sondervorauszahlung bis 10. Februar 2027 berechnen, steht im Beitrag Dauerfristverlängerung 2027.

Vorauszahlungen Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer

Fällig am Steuer Grundlage
Montag, 15. Februar 2027 Gewerbesteuer, Grundsteuer § 19 GewStG, § 28 GrStG
Mittwoch, 10. März 2027 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer § 37 EStG
Dienstag, 18. Mai 2027 Gewerbesteuer, Grundsteuer 15. Mai ist ein Samstag, 17. Mai Pfingstmontag
Donnerstag, 10. Juni 2027 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer § 37 EStG
Donnerstag, 1. Juli 2027 Grundsteuer als Jahresbetrag, nur auf Antrag § 28 Absatz 3 GrStG
Montag, 16. August 2027 Gewerbesteuer, Grundsteuer 15. August ist ein Sonntag
Freitag, 10. September 2027 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer § 37 EStG
Montag, 15. November 2027 Gewerbesteuer, Grundsteuer § 19 GewStG, § 28 GrStG
Freitag, 10. Dezember 2027 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer § 37 EStG

Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer zahlen Sie an die Gemeinde, nicht an das Finanzamt. Die Höhe steht im Vorauszahlungsbescheid beziehungsweise im Grundsteuerbescheid.

Sozialversicherungsbeiträge 2027

Nach § 23 SGB IV sind die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem gearbeitet wurde. Der Beitragsnachweis muss zwei Arbeitstage vorher, zu Beginn des Tages um 0 Uhr, bei der Krankenkasse vorliegen. Die AOK nennt für 2027 folgende Termine:

Monat Beitragsnachweis Fälligkeit
Januar 25.01.2027 27.01.2027
Februar 22.02.2027 24.02.2027
März 23.03.2027 25.03.2027
April 26.04.2027 28.04.2027
Mai 25.05.2027 (24.05. wo Fronleichnam Feiertag ist) 27.05.2027 (26.05. wo Fronleichnam Feiertag ist)
Juni 24.06.2027 28.06.2027
Juli 27.07.2027 29.07.2027
August 25.08.2027 27.08.2027
September 24.09.2027 28.09.2027
Oktober 25.10.2027 27.10.2027
November 24.11.2027 26.11.2027
Dezember 23.12.2027 28.12.2027

Beim Mai entscheidet der Sitz der Krankenkasse, ob Fronleichnam dort ein gesetzlicher Feiertag ist. Für Minijobs gelten dieselben Termine bei der Minijob-Zentrale.

Weitere Termine Anfang 2027

Termin Was
10. Februar 2027 Antrag Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (Monatszahler)
15. Februar 2027 spätestens Jahresmeldung Sozialversicherung
16. Februar 2027 Jahresmeldung zur Unfallversicherung
1. März 2027 elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2026, Steuererklärungen 2025 mit Steuerberater

Details stehen in den Beiträgen Lohnsteuerbescheinigung 2026 und Jahresmeldung und Steuererklärung 2025 mit Steuerberater.

Gibt es eine Schonfrist bei Überweisung?

Ja, aber nur für die Zahlung, nicht für die Abgabe der Anmeldung. Nach § 240 Absatz 3 AO wird bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen kein Säumniszuschlag erhoben. Das gilt nicht bei Zahlung mit Scheck oder in bar. Maßgeblich ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Finanzkasse. Sicherer ist ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt, dann wird pünktlich zum Fälligkeitstag abgebucht. Was bei verspäteter Abgabe oder Zahlung droht, steht im Beitrag Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag.

Gelten regionale Feiertage für Steuertermine?

Ja. § 108 Absatz 3 AO verschiebt das Fristende bei gesetzlichen Feiertagen. Maßgeblich sind die Feiertage am Sitz des Finanzamts beziehungsweise der Gemeinde. 2027 fällt keiner der regelmäßigen Steuertermine am 10. oder 15. auf einen regionalen Feiertag. Bei der Sozialversicherung kommt es im Mai auf Fronleichnam an, siehe oben.

Wie behalte ich alle Steuertermine im Blick?

Tragen Sie die Termine einmal im Jahr in den Kalender ein, am besten mit einer Erinnerung drei bis fünf Tage vorher. Planen Sie die Beträge im Liquiditätsplan mit ein, denn im Februar kommen Gewerbesteuer, Sondervorauszahlung und Dezember-Umsatzsteuer zusammen. Und sorgen Sie dafür, dass die Belege des Vormonats Anfang des Monats bei der Kanzlei sind, sonst wird es vor dem 10. knapp. Was die Kanzlei monatlich braucht, steht in der Checkliste für den Steuerberater.

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Quellen

Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 18 UStG Besteuerungsverfahren, gesetze-im-internet.de
  2. § 41a EStG Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer, gesetze-im-internet.de
  3. § 37 EStG Einkommensteuer-Vorauszahlung, gesetze-im-internet.de
  4. § 19 GewStG Vorauszahlungen, gesetze-im-internet.de
  5. § 28 GrStG Fälligkeit, gesetze-im-internet.de
  6. § 108 AO Fristen und Termine, gesetze-im-internet.de
  7. § 240 AO Säumniszuschläge (Schonfrist), gesetze-im-internet.de
  8. § 23 SGB IV Fälligkeit, gesetze-im-internet.de
  9. AOK: Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge 2027

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