E-Rechnung öffnen: XRechnung und ZUGFeRD im Browser lesen
XML einer XRechnung oder ZUGFeRD-PDF hier ablegen und als lesbare Rechnung anzeigen: Positionen, Umsatzsteuer nach Sätzen, Summen, IBAN, Leitweg-ID. Kostenlos, ohne Upload.
Von Lukáš Tobolák, Stand 11. Oktober 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung, keine Steuerberatung.
Was der Viewer anzeigt
Der Viewer liest beide Syntaxen der Norm EN 16931: UBL (XRechnung als Invoice oder CreditNote) und CII (XRechnung im CII-Format sowie alle ZUGFeRD- und Factur-X-Profile). Angezeigt werden Rechnungstyp, Nummer, Datum und Fälligkeit, Rechnungssteller mit USt-IdNr. und Steuernummer, Rechnungsempfänger, Käuferreferenz oder Leitweg-ID, jede Position mit Menge, Einzelpreis und Steuersatz, die Umsatzsteuer je Satz, Netto, Steuer, Brutto und der zu zahlende Betrag sowie die IBAN. Das XML-Original lässt sich einblenden.
Warum eine E-Rechnung ohne Viewer schwer lesbar ist
Seit 1. Januar 2025 muss jeder Unternehmer in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Eine XRechnung kommt als reine XML-Datei ohne Layout, viele kleine Betriebe sehen im E-Mail-Programm nur eine Datei, die sich nicht wie ein PDF öffnen lässt. Bei ZUGFeRD ist das PDF sichtbar, die rechtlich maßgeblichen Daten stecken aber in der eingebetteten XML. Weichen PDF und XML voneinander ab, gilt die XML.
So prüfen Sie eine empfangene E-Rechnung in drei Schritten
- Datei in den Viewer ziehen und kontrollieren, ob Rechnungssteller, Nummer, Datum und Beträge zur Bestellung passen.
- Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG prüfen: Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, fortlaufende Nummer, Leistungszeitpunkt, Entgelt und Steuerbetrag je Satz.
- XML-Datei unverändert acht Jahre aufbewahren und an die Steuerkanzlei weitergeben, zum Beispiel per E-Mail an Kontevia oder über DATEV Unternehmen online.
Grenzen des Viewers
Der Viewer zeigt die Daten an, er validiert nicht gegen die Schematron-Regeln der KoSIT und ersetzt keine Prüfung durch Ihre Steuerkanzlei. Für eine formale Validierung nutzen Sie den Validator der KoSIT oder Ihrer Buchhaltungssoftware. Verschlüsselte oder beschädigte PDFs sowie PDFs mit mehreren Anhängen, deren erster Anhang keine Rechnung ist, werden unter Umständen nicht erkannt.
Häufige Fragen
Wie öffne ich eine XRechnung?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei ohne Layout. Ziehen Sie die Datei in das Feld oben: der Viewer liest Rechnungsnummer, Datum, Rechnungssteller, Positionen, Umsatzsteuer und Summen aus und zeigt sie als Tabelle. Alternativ öffnen Sie die XML in einem Texteditor oder im Viewer Ihrer Buchhaltungs- oder DATEV-Software.
Wie lese ich eine ZUGFeRD-Rechnung?
Eine ZUGFeRD- oder Factur-X-Rechnung ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Das PDF zeigt das Layout, die XML enthält die Daten. Ziehen Sie das PDF in das Feld oben, der Viewer extrahiert die XML und zeigt die Daten an. Auch Adobe Acrobat Reader zeigt die XML unter Anhänge.
Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?
Nein. Das Auslesen läuft vollständig in Ihrem Browser mit JavaScript. Die Datei wird nicht an einen Server übertragen und nicht gespeichert. Sie können die Seite offline nutzen, sobald sie geladen ist.
Ist ein PDF eine E-Rechnung?
Ein reines PDF ist seit 1. Januar 2025 keine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG, sondern eine sonstige Rechnung. Eine E-Rechnung muss ein strukturiertes elektronisches Format nach EN 16931 haben, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Profil EN 16931. Zeigt der Viewer bei Ihrem PDF keine eingebettete XML, ist es keine E-Rechnung.
Welche Datei muss ich archivieren, das PDF oder die XML?
Die XML-Datei ist das Original und muss acht Jahre unverändert aufbewahrt werden (§ 14b UStG, § 147 AO). Bei ZUGFeRD genügt das PDF, weil die XML darin eingebettet ist. Bei einer XRechnung archivieren Sie die XML selbst, ein Ausdruck oder Screenshot reicht nicht.
Was bedeuten die Profile MINIMUM, BASIC, EN 16931 und EXTENDED?
ZUGFeRD-Profile legen fest, wie viele Daten die XML enthält. MINIMUM und BASIC WL enthalten keine Positionen und gelten nicht als E-Rechnung nach § 14 UStG. BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED und XRECHNUNG erfüllen die Norm EN 16931 und sind als E-Rechnung zulässig.
Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist die Adresse eines öffentlichen Auftraggebers für XRechnungen an Behörden. Sie steht im Feld Käuferreferenz (BuyerReference). Bei Rechnungen zwischen Unternehmen ist das Feld oft leer oder enthält eine interne Referenz des Kunden.
Verwandte Seiten
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 14 UStG Ausstellung von Rechnungen, gesetze-im-internet.de
- § 14b UStG Aufbewahrung von Rechnungen, gesetze-im-internet.de
- XRechnung Standard, KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards)
- ZUGFeRD Spezifikation, FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland)
- E-Rechnung: Fragen und Antworten, Bundesministerium der Finanzen
E-Rechnungen und Kassenbons an einem Ort
Leiten Sie Rechnungen per E-Mail weiter oder fotografieren Sie den Beleg. Kontevia liest jede Position aus und übergibt die Belege an Ihre Steuerkanzlei, auch direkt in DATEV Unternehmen online. Die ersten Betriebe starten kostenlos und mit persönlicher Einrichtung.