Kurtaxe, Beherbergungssteuer und City Tax: wie Hotels sie auf der Rechnung ausweisen und was für die Umsatzsteuer gilt

Von Lukáš Tobolák••7 Min. Lesezeit•Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen
Rezeption einer Pension im Kurort mit Klingel, Zimmerschlüsseln und Blumenvase, Blick in einen Park

Kurz gesagt: Es gibt zwei Arten von Abgaben rund um die Übernachtung, und sie werden umsatzsteuerlich verschieden behandelt. Kurtaxe (auch Kurbeitrag oder Gästebeitrag) schuldet nach den meisten Satzungen der Gast. Das Hotel zieht sie nur ein und gibt sie an die Gemeinde weiter. Dann ist sie ein durchlaufender Posten, auf den keine Umsatzsteuer anfällt. Beherbergungssteuer, Übernachtungssteuer oder City Tax schuldet dagegen in vielen Städten der Betrieb selbst, zum Beispiel in Berlin. Gibt das Hotel sie an den Gast weiter, ist sie Teil des Zimmerpreises und wird mit 7 Prozent Umsatzsteuer belegt. Welcher Fall vorliegt, steht in der Satzung oder im Gesetz Ihrer Gemeinde.

Im Folgenden zuerst die Grundlagen, dann zwei Rechenbeispiele und am Ende die Details für Buchhaltung und Steuerberater.

Kurtaxe, Gästebeitrag, Kurbeitrag: eine Abgabe des Gastes

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Kurorte, Erholungsorte und Seebäder auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze der Länder erheben. Sie finanziert touristische Einrichtungen wie Kurpark, Strand oder Gästekarte. Die Höhe legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest, meist als Betrag pro Person und Nacht, oft gestaffelt nach Saison und Alter.

Abgabepflichtig ist nach den Satzungen in der Regel der Gast. Der Vermieter oder das Hotel ist verpflichtet, die Kurtaxe einzuziehen, die Gäste zu melden und den Betrag an die Gemeinde abzuführen. Häufig haftet der Betrieb zusätzlich für die richtige Einziehung.

Beherbergungssteuer, Übernachtungssteuer, City Tax: eine Steuer auf den Aufwand

Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer auf den Preis der Übernachtung. Städte nennen sie Übernachtungsteuer, Bettensteuer, Kultur- und Tourismustaxe oder City Tax. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. März 2022 entschieden, dass solche Steuern mit dem Grundgesetz vereinbar sind und auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuert werden dürfen (Pressemitteilung Nr. 40/2022).

Wer die Steuer schuldet und wie sie berechnet wird, regelt jede Stadt selbst. Zwei Beispiele:

Merkmal Berlin Emden
Rechtsgrundlage Übernachtungsteuergesetz (ÜnStG) Übernachtungssteuersatzung, seit 1.1.2025
Steuerschuldner Beherbergungsbetrieb (§ 2 ÜnStG) Beherbergungsbetrieb
Steuersatz 7,5 Prozent (§ 5 ÜnStG) 3,5 Prozent
Bemessungsgrundlage Übernachtungsaufwand ohne Umsatzsteuer und ohne andere Dienstleistungen (§ 4 ÜnStG) Übernachtungspreis einschließlich Umsatzsteuer, ohne Verpflegung
Anmeldung vierteljährlich, bis zum 10. Tag nach Quartalsende (§ 7 ÜnStG) laut Satzung der Stadt

Frühstück, Minibar und andere Leistungen gehören in beiden Städten nicht zur Bemessungsgrundlage. Emden zieht pauschal 7,50 Euro für ein Frühstück und 12,50 Euro je Mittag- oder Abendessen ab, wenn eine Gesamtrechnung nicht aufgeteilt werden kann.

Was das für die Umsatzsteuer bedeutet

Grundlage ist § 10 Absatz 1 UStG. Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt, sind durchlaufende Posten und gehören nicht zum Entgelt. Voraussetzung ist nach Abschnitt 10.4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, dass der Betrieb im Zahlungsverkehr nur Mittelsperson ist und keinen eigenen Anspruch auf den Betrag hat.

  • Kurtaxe, die der Gast schuldet: durchlaufender Posten, keine Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof verlangt zusätzlich, dass der Betrieb die Beträge in seiner Buchführung auch als durchlaufende Posten behandelt (Urteil vom 3. Juli 2014, V R 1/14).
  • Beherbergungssteuer, die der Betrieb schuldet: kein durchlaufender Posten. Die Stadt Emden schreibt in ihren Hinweisen ausdrücklich, dass die Übernachtungssteuer umsatzsteuerrechtlich eine umsatzsteuerpflichtige Erhöhung des Beherbergungsentgelts ist. Für die Übernachtung gilt nach § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG der ermäßigte Satz von 7 Prozent, also auch für den weitergegebenen Steuerbetrag.

Beispiel 1: Hotel an der Ostsee mit Kurtaxe

Eine Familie mit zwei Erwachsenen bleibt fünf Nächte in einem Hotel in einem Ostseebad. Das Zimmer kostet 140 Euro brutto pro Nacht, die Kurtaxe beträgt nach der Satzung angenommen 3,00 Euro pro Erwachsenem und Nacht.

  • Übernachtung: 5 x 140 Euro = 700 Euro brutto, darin 45,79 Euro Umsatzsteuer (7 Prozent)
  • Kurtaxe: 2 x 5 x 3,00 Euro = 30 Euro, ohne Umsatzsteuer
  • Rechnungsbetrag: 730 Euro

Auf der Rechnung steht die Kurtaxe als eigene Zeile mit dem Hinweis, dass sie für die Gemeinde vereinnahmt wird. In der Buchhaltung landet sie nicht auf einem Erlöskonto, sondern auf einem Konto für durchlaufende Posten. Wenn das Hotel die 30 Euro an die Gemeinde abführt, gleicht sich das Konto aus. Den Beleg dafür, also die Abrechnung oder den Bescheid der Gemeinde, braucht Ihr Steuerberater.

Beispiel 2: Stadthotel in Berlin mit Übernachtungsteuer

Ein Geschäftsreisender übernachtet zwei Nächte in Berlin. Das Zimmer kostet 120 Euro netto pro Nacht, das Frühstück wird separat berechnet.

  • Bemessungsgrundlage Übernachtungsteuer: 2 x 120 Euro = 240 Euro
  • Übernachtungsteuer: 7,5 Prozent von 240 Euro = 18,00 Euro

Gibt das Hotel die 18 Euro an den Gast weiter, gehört der Betrag nach der oben beschriebenen Auffassung zum Beherbergungsentgelt. Das Entgelt für die Übernachtung beträgt dann 258 Euro netto, dazu 7 Prozent Umsatzsteuer von 18,06 Euro, zusammen 276,06 Euro. Das Frühstück kommt separat hinzu. Die 18 Euro Übernachtungsteuer meldet das Hotel vierteljährlich an das Finanzamt.

Emden rechnet anders, weil die Bemessungsgrundlage dort die Umsatzsteuer enthält. Für ein Zimmer zu 100 Euro netto ergeben sich laut Beispiel der Stadt 107 Euro Bemessungsgrundlage, 3,75 Euro Übernachtungssteuer, 103,75 Euro Nettoentgelt, 7,26 Euro Umsatzsteuer und 111,01 Euro brutto. Prüfen Sie deshalb die Rechenweise Ihrer Stadt und lassen Sie sie im Kassensystem oder Hotelprogramm entsprechend hinterlegen.

Für Fortgeschrittene: Satzung lesen, Gesamtschuld, Belege

Satzung zuerst. Ob Gast oder Betrieb Schuldner ist, entscheidet allein die Satzung. Bestimmt eine Satzung den Gast zum Steuerschuldner der Übernachtungsteuer und zieht das Hotel sie nur ein, kann auch die Übernachtungsteuer ein durchlaufender Posten sein. Umgekehrt kann eine Kurtaxe-Satzung den Betrieb neben dem Gast als Gesamtschuldner nennen. Die Finanzverwaltung lehnt in diesem Fall nach Abschnitt 10.4 Absatz 4 UStAE einen durchlaufenden Posten ab. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil V R 1/14 entschieden, dass diese Verwaltungsregel für die Gerichte nicht bindend ist. Wie Sie im Einzelfall vorgehen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Plattformen. Manche Buchungsportale ziehen Kurtaxe oder City Tax direkt beim Gast ein und zahlen sie an das Hotel aus. Für die Abgabe ändert sich dadurch nichts. Die Provision der Plattform ist ein eigener Vorgang, der oft unter das Reverse-Charge-Verfahren fällt. Details stehen unter Reverse Charge bei Booking.com, Google und Meta.

Welche Belege der Steuerberater braucht. Für jede Abgabe sollten vorliegen:

  1. die Satzung oder ein Link darauf, damit die Einordnung nachvollziehbar ist
  2. die Gästerechnungen mit getrennt ausgewiesener Abgabe
  3. die Meldungen an die Gemeinde oder die Steueranmeldung an das Finanzamt
  4. Bescheide und Zahlungsnachweise

Eine geordnete Übergabe gelingt mit unserer Checkliste für den Steuerberater. Bei der Aufbewahrung gelten acht Jahre für Buchungsbelege, den Fristablauf berechnet der Aufbewahrungsfrist Rechner.

Fällt auf die Kurtaxe Mehrwertsteuer an?

Nein, wenn der Gast die Kurtaxe schuldet und das Hotel sie nur für die Gemeinde einzieht. Dann ist sie nach § 10 Absatz 1 UStG ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Entgelt. Sie sollte auf der Rechnung getrennt vom Zimmerpreis stehen und in der Buchhaltung als durchlaufender Posten behandelt werden.

Fällt auf die Übernachtungssteuer Umsatzsteuer an?

Wenn das Hotel nach der Satzung selbst Steuerschuldner ist und die Steuer an den Gast weitergibt, ja. Dann ist sie Teil des Beherbergungsentgelts und wird wie die Übernachtung mit 7 Prozent Umsatzsteuer belegt. So sieht es zum Beispiel die Stadt Emden in ihren Hinweisen zur Übernachtungssteuer.

Wer zahlt die City Tax, Gast oder Hotel?

Wirtschaftlich zahlt meistens der Gast, weil das Hotel den Betrag weiterberechnet. Rechtlich schuldet in Berlin nach § 2 ÜnStG der Beherbergungsbetrieb die Steuer, ebenso in Emden. Andere Satzungen können den Gast zum Schuldner bestimmen. Maßgeblich ist das jeweilige Gesetz oder die Satzung der Stadt.

Müssen Geschäftsreisende Übernachtungsteuer zahlen?

Das hängt von der Stadt ab. Das Bundesverfassungsgericht hat 2022 entschieden, dass auch beruflich veranlasste Übernachtungen besteuert werden dürfen. Das Berliner Übernachtungsteuergesetz enthält keine Ausnahme für Geschäftsreisen, und auch Emden besteuert beruflich bedingte Übernachtungen. Ob Ihre Stadt Ausnahmen vorsieht, steht in der jeweiligen Satzung.

Was Kontevia dabei übernimmt

Kontevia startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben. Kontevia bereitet Belege vor, bucht nicht und berät nicht steuerlich. Sie fotografieren Bescheide der Gemeinde oder leiten Abrechnungen von Buchungsportalen und Steueranmeldungen per E-Mail weiter. Kontevia liest Beträge, Zeitraum und Absender aus, erkennt Duplikate und ordnet die Belege dem Monat zu. Jeder Beleg erhält einen Buchungsvorschlag mit SKR03- oder SKR04-Konto, ob Kurtaxe als durchlaufender Posten gebucht wird, entscheidet Ihre Kanzlei. Die Belege gehen an DATEV Unternehmen online oder als Export im DATEV-Format an Ihren Steuerberater. Mehr zum Ablauf für Beherbergungsbetriebe unter Hotels, die Tarife unter Preise.

Quellen

Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 10 UStG Bemessungsgrundlage (durchlaufende Posten), gesetze-im-internet.de
  2. § 12 UStG Steuersätze, gesetze-im-internet.de
  3. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 40/2022: Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar
  4. Übernachtungsteuergesetz Berlin (ÜnStG), gesetze.berlin.de
  5. DEHOGA Berlin: ÜnStG, Fassung gültig ab 01.01.2026
  6. Stadt Emden: Informationen zur Erhebung einer Übernachtungssteuer
  7. Stadt Emden: Übernachtungssteuer
  8. Gästebeitrag Naumburg: Wichtige Informationen zur Umsatzsteuer (Abschn. 10.4 UStAE, BFH V R 1/14)

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Leiten Sie Rechnungen per E-Mail weiter oder fotografieren Sie den Beleg. Kontevia liest jede Position aus und übergibt die Belege an Ihre Steuerkanzlei, auch direkt in DATEV Unternehmen online. Die ersten Betriebe starten kostenlos und mit persönlicher Einrichtung.

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