Weihnachtsgeschenke 2026: Was an Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner steuerfrei bleibt

Im Dezember verschenken viele Betriebe Wein, Präsentkörbe oder Gutscheine. Ein Restaurant bedankt sich bei der Küchencrew, ein Hotel schickt dem Reisebüro eine Flasche Sekt, und der Getränkelieferant bekommt eine Einladung zum Essen. Steuerlich gelten dafür drei verschiedene Grenzen, je nachdem, wer das Geschenk bekommt und aus welchem Anlass.
Kurz gesagt: Für Ihre Beschäftigten bleiben Sachgeschenke bis 50 Euro im Monat steuerfrei, Geld dagegen nie. Für Geschäftspartner und Kunden dürfen Sie Geschenke bis 50 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgabe absetzen. Die 60-Euro-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt nur bei persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit, nicht für Weihnachten. Wer mehr schenkt, kann die Steuer für den Empfänger mit 30 Prozent pauschal übernehmen.
Die drei Grenzen im Überblick
| Empfänger und Anlass | Grenze | Rechtsgrundlage | Bei Überschreiten |
|---|---|---|---|
| Mitarbeiter, Sachgeschenk zu Weihnachten | 50 Euro im Kalendermonat, Freigrenze | § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG | gesamter Wert ist Arbeitslohn |
| Mitarbeiter, persönlicher Anlass (Geburtstag, Hochzeit) | 60 Euro je Anlass, Freigrenze | R 19.6 Lohnsteuer-Richtlinien | gesamter Wert ist Arbeitslohn |
| Geschäftspartner und Kunden | 50 Euro je Empfänger und Jahr | § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG | kein Betriebsausgabenabzug, keine Vorsteuer |
| Pauschalsteuer für Empfänger | 30 Prozent, höchstens 10.000 Euro je Zuwendung | § 37b EStG | Pauschalierung nicht möglich |
Alle drei Grenzen sind Freigrenzen. Schon ein Euro zu viel macht den ganzen Betrag steuerpflichtig, nicht nur den Teil darüber.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter
Sachbezug bis 50 Euro im Monat
Nach § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG bleiben Sachbezüge außer Ansatz, wenn sie insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Maßgeblich ist der übliche Endpreis am Abgabeort, also der Bruttowert. Ein Präsentkorb für 45 Euro brutto bleibt steuer- und beitragsfrei. Ein Korb für 55 Euro ist in voller Höhe Arbeitslohn.
Die 50 Euro gelten für alle Sachbezüge eines Monats zusammen. Bekommt ein Kellner im Dezember bereits einen Tankgutschein über 30 Euro, bleiben für das Weihnachtsgeschenk nur noch 20 Euro.
Gutscheine zählen nur dann als Sachbezug, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gegeben werden und die gesetzlichen Voraussetzungen für Gutscheine erfüllen. Bargeld oder eine Überweisung zählen nie dazu. Das Weihnachtsgeld ist deshalb immer lohnsteuerpflichtig.
Warum die 60 Euro für Weihnachten nicht gelten
Die Lohnsteuer-Richtlinien (R 19.6) erlauben Aufmerksamkeiten bis 60 Euro, etwa Blumen, ein Buch oder Genussmittel. Voraussetzung ist ein besonderes persönliches Ereignis des Beschäftigten, zum Beispiel Geburtstag, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Weihnachten ist ein allgemeiner Feiertag und kein persönliches Ereignis. Für das Weihnachtsgeschenk bleibt es also bei den 50 Euro im Monat.
Beispiel: Das Restaurant beschenkt sein Team
Ein Restaurant mit 12 Beschäftigten verschenkt im Dezember je einen Feinkostkorb für 48 Euro brutto. Andere Sachbezüge gibt es im Dezember nicht. Die Körbe bleiben steuerfrei, die 576 Euro sind für das Restaurant Betriebsausgabe. Die 50-Euro-Geschenkegrenze für Geschäftspartner gilt bei eigenen Arbeitnehmern nicht, denn § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG betrifft nur Personen, die nicht Arbeitnehmer des Betriebs sind.
Hätte der Korb 60 Euro gekostet, wären pro Person 60 Euro Arbeitslohn entstanden. Diesen kann der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung versteuern oder nach § 37b Absatz 2 EStG pauschal mit 30 Prozent übernehmen.
Geschenke an Geschäftspartner und Kunden
50 Euro pro Person und Jahr
Seit 2024 liegt die Grenze bei 50 Euro, vorher waren es 35 Euro. Nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG dürfen Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, den Gewinn nur mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Geschenke an diesen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammen 50 Euro nicht übersteigen.
Für Betriebe mit Vorsteuerabzug zählt der Nettowert, für Kleinunternehmer der Bruttowert. Mehrere Geschenke an dieselbe Person im selben Jahr werden zusammengerechnet.
Vorsteuer nur, wenn die Grenze eingehalten ist
Nach § 15 Absatz 1a UStG ist die Vorsteuer nicht abziehbar, wenn für die Aufwendung das Abzugsverbot des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG greift. Liegt das Geschenk über 50 Euro, verlieren Sie also Betriebsausgabe und Vorsteuer.
Beispiel: Das Hotel und seine Partner
Ein Hotel schickt drei Partnern zu Weihnachten Geschenke.
| Empfänger | Geschenk netto | Weitere Geschenke im Jahr | Summe | Abzugsfähig |
|---|---|---|---|---|
| Reisebüro, Inhaberin | Wein für 42 Euro | keine | 42 Euro | ja |
| Eventagentur, Geschäftsführer | Präsentkorb 38 Euro | Konzertkarte im Mai 25 Euro | 63 Euro | nein, beides nicht |
| Hausmeisterdienst, Inhaber | Gutschein für das Hotelrestaurant 50 Euro | keine | 50 Euro | ja |
Beim Geschäftsführer der Eventagentur kippt das ganze Jahr: Weder der Präsentkorb noch die Konzertkarte sind abziehbar, und die Vorsteuer entfällt für beide.
Getrennt aufzeichnen und den Empfänger notieren
Nach § 4 Absatz 7 EStG müssen Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. In der Praxis bedeutet das: eigenes Konto, und auf dem Beleg oder einer Liste steht, wer das Geschenk bekommen hat. Üblich sind die Konten 4630 im SKR03 und 6610 im SKR04 für abzugsfähige Geschenke, für nicht abzugsfähige 4635 und 6620. Die Kontierung entscheidet Ihre Kanzlei.
Fehlt der Empfänger, kann das Finanzamt die Grenze nicht prüfen. Notieren Sie deshalb schon beim Kauf, wer welches Geschenk bekommt. Eine Liste mit Name, Firma, Geschenk und Betrag reicht.
Die 30-Prozent-Pauschalsteuer nach § 37b EStG
Ein Geschenk an einen Geschäftspartner ist für den Empfänger grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Damit der Kunde keine Steuer auf Ihr Geschenk zahlen muss, können Sie die Einkommensteuer nach § 37b EStG pauschal mit 30 Prozent übernehmen. Das gilt auch für Sachzuwendungen an eigene Beschäftigte, die zusätzlich zum Arbeitslohn gegeben werden. Ausgeschlossen ist die Pauschalierung, wenn eine einzelne Zuwendung oder die Zuwendungen an einen Empfänger im Jahr 10.000 Euro übersteigen.
Wichtig: Wer § 37b anwendet, muss das für alle entsprechenden Zuwendungen eines Jahres tun. Die Pauschalsteuer meldet der Betrieb mit der Lohnsteuer-Anmeldung und informiert den Empfänger, dass die Steuer übernommen wurde. Ob sich das lohnt, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.
Kleine Werbeartikel wie Kugelschreiber oder Kalender bis 10 Euro bleiben nach dem BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015 bei der Pauschalierung außer Betracht.
Ist ein Restaurantgutschein für Mitarbeiter steuerfrei?
Ja, wenn der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gegeben wird, die gesetzlichen Voraussetzungen für Sachbezugsgutscheine erfüllt und zusammen mit anderen Sachbezügen im Monat 50 Euro nicht übersteigt. Ein Gutschein, der in Geld ausgezahlt werden kann, ist dagegen Barlohn.
Gilt die 50-Euro-Grenze netto oder brutto?
Bei Geschenken an Geschäftspartner zählt für Betriebe mit Vorsteuerabzug der Nettobetrag, für Kleinunternehmer der Bruttobetrag. Bei Sachbezügen an Mitarbeiter zählt dagegen der Endpreis, also der Bruttowert. Ein Präsentkorb für 50 Euro netto und 59,50 Euro brutto passt beim Kunden, beim Mitarbeiter nicht.
Dürfen Gastronomen eigene Produkte verschenken?
Ja. Verschenkt ein Restaurant Wein aus dem eigenen Lager oder einen eigenen Gutschein, zählen für die 50-Euro-Grenze die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nicht der Verkaufspreis. Eine Flasche, die im Einkauf 18 Euro netto kostet und auf der Karte 45 Euro, zählt beim Geschäftspartner mit 18 Euro.
Was ist mit Einladungen zum Essen statt Geschenken?
Eine Einladung zum Essen ist kein Geschenk, sondern eine Bewirtung. Dafür gilt die 70-Prozent-Regel mit Bewirtungsbeleg. Mehr dazu im Beitrag Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen 2026 und im Bewirtungskosten Rechner. Für die Feier mit dem eigenen Team gelten eigene Regeln, siehe Weihnachtsfeier 2026 steuerfrei.
Was Kontevia dabei übernimmt
Kontevia startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben. Kontevia bucht nicht und berät nicht steuerlich, sondern bereitet Belege für Ihre Kanzlei vor. Sie fotografieren den Bon für die Präsentkörbe oder leiten die Rechnung des Weinhändlers per WhatsApp oder E-Mail weiter. Kontevia liest Betrag, Steuersatz und Positionen aus und fragt per Chat nach, für wen das Geschenk gedacht ist. Ihre Kanzlei erhält den Beleg mit Buchungsvorschlag und entscheidet über die Buchung. Ohne Original geht es nicht: Wann ein Eigenbeleg reicht, steht im Lexikon. Tarife finden Sie unter Preise.
Quellen
- § 8 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- § 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
- § 37b EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__37b.html
- § 15 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html
- IHK Bonn/Rhein-Sieg, Merkblatt Sachzuwendungen: https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Lohn_und_Einkommensteuer/Sachzuwendungen.pdf
Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 8 EStG Einnahmen (Absatz 2 Satz 11, 50-Euro-Freigrenze), gesetze-im-internet.de
- § 4 EStG (Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 7), gesetze-im-internet.de
- § 37b EStG Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen, gesetze-im-internet.de
- § 15 UStG Vorsteuerabzug (Absatz 1a), gesetze-im-internet.de
- IHK Bonn/Rhein-Sieg: Merkblatt Sachzuwendungen (PDF)
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