Mindestlohn 2027: 14,60 Euro ab 1. Januar, was Restaurants und Hotels jetzt umstellen müssen

Von Lukáš Tobolák•••6 Min. Lesezeit•Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen
Restaurantküche am Morgen mit vorbereiteten Zutaten, Pinnwand mit Dienstplan und Wanduhr

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Für Restaurants, Cafés und Hotels ist das die zweite Stufe einer Erhöhung, die schon im November 2025 beschlossen wurde. Wer Aushilfen, Spülkräfte, Zimmermädchen oder Servicekräfte nahe am Mindestlohn bezahlt, muss Stundenlöhne, Minijob-Verträge und den Personalkostenplan für 2027 jetzt anpassen.

Kurz gesagt: Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Stunde, im Jahr 2026 sind es 13,90 Euro. Grundlage ist die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025, ein weiterer Beschluss ist nicht nötig. Die Minijob-Grenze steigt dadurch auf 633 Euro im Monat. In Gastronomie und Hotel muss die tägliche Arbeitszeit für alle Beschäftigten spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet werden.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

Nach § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) beträgt der Mindestlohn ab 1. Januar 2026 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 14,60 Euro brutto je Zeitstunde. Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 268) und setzt den Vorschlag der Mindestlohnkommission vom Juni 2025 um. Beide Stufen stehen in derselben Verordnung, die Erhöhung 2027 ist also bereits geltendes Recht und kein Entwurf.

Zeitraum Mindestlohn je Stunde Rechtsgrundlage
2025 12,82 Euro Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung
ab 1. Januar 2026 13,90 Euro MiLoV5, § 1 Nummer 1
ab 1. Januar 2027 14,60 Euro MiLoV5, § 1 Nummer 2

Von 2026 auf 2027 steigt der Stundenlohn um 70 Cent, das sind rund 5 Prozent.

Was der Mindestlohn 2027 im Monat bedeutet

Für die Lohnplanung rechnen viele Betriebe mit durchschnittlich 4,33 Wochen je Monat (52 Wochen geteilt durch 12). Daraus ergeben sich folgende Monatswerte bei 14,60 Euro:

Wochenstunden Monatsstunden (gerundet) Monatslohn brutto 2027 zum Vergleich 2026
40 173,3 2.530,67 Euro 2.409,33 Euro
30 130 1.898,00 Euro 1.807,00 Euro
20 86,7 1.265,33 Euro 1.204,67 Euro
10 43,3 632,67 Euro 602,33 Euro

Die letzte Zeile zeigt, woher die neue Minijob-Grenze kommt: zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, auf volle Euro aufgerundet, ergeben 633 Euro. Wie Sie Minijobs zum Jahreswechsel prüfen, steht im Beitrag Minijob-Grenze 2027.

Wichtig für Festgehälter: Auch wer ein Monatsgehalt vereinbart hat, muss für jede tatsächlich geleistete Stunde mindestens 14,60 Euro erhalten. Ein Koch mit 2.500 Euro brutto für 40 Wochenstunden lag 2026 über dem Mindestlohn, liegt 2027 aber darunter. Prüfen Sie deshalb nicht nur Stundenlöhner, sondern auch Festgehälter im unteren Bereich und Arbeitsverträge mit vielen Überstunden.

Wann muss der Mindestlohn gezahlt werden?

Nach § 2 MiLoG ist der Mindestlohn zum vereinbarten Zeitpunkt fällig, spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Arbeitsmonat folgt. Der Januarlohn 2027 muss also spätestens Ende Februar 2027 auf dem Konto sein. Stunden, die über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehen und auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto landen, sind nach § 2 Absatz 2 MiLoG spätestens innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch Freizeit auszugleichen oder auszuzahlen. Das ist in der Saisongastronomie relevant, wo im Sommer Stunden aufgebaut und im Winter abgebaut werden.

Arbeitszeit aufzeichnen: Pflicht für Gastronomie und Hotel

Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gehört zu den Branchen in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Für diese Branchen und für alle Minijobber gilt § 17 MiLoG:

  1. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen.
  2. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Kalendertag nach dem Arbeitstag vorliegen.
  3. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Eine Ausnahme gilt nur für Minijobs in Privathaushalten. Bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sind fehlende Stundenzettel eines der häufigsten Probleme. Eine einfache Lösung ist ein Stundenzettel, der täglich ausgefüllt und wöchentlich abgezeichnet wird, oder der Dienstplan mit nachgetragenen Ist-Zeiten.

Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?

Nein. § 107 Absatz 3 GewO definiert Trinkgeld als Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zur Leistung an den Arbeitgeber gibt. Es ist kein Arbeitsentgelt des Arbeitgebers und darf deshalb nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Der Stundenlohn von 14,60 Euro muss vollständig vom Betrieb kommen. Mehr zur steuerlichen Seite im Lexikon unter Trinkgeld.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber, Aushilfen und Saisonkräfte?

Ja. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte, Saisonkräfte und Studierende als Aushilfe. Ausnahmen bestehen unter anderem für Auszubildende, für bestimmte Pflichtpraktika und für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Für Praktika lohnt der Blick in die Vorlage Praktikumsvertrag, die die Ausnahmen aufführt.

Muss ich den Arbeitsvertrag zum 1. Januar 2027 ändern?

Wenn im Vertrag "der jeweils gültige gesetzliche Mindestlohn" steht, passt sich der Lohn automatisch an. Steht dort ein fester Betrag wie 13,90 Euro, gilt ab Januar trotzdem kraft Gesetzes 14,60 Euro, der Vertrag sollte aber angepasst werden, damit Lohnabrechnung und Vertrag übereinstimmen. Bei Minijobs mit fester Stundenzahl prüfen Sie zusätzlich, ob der Monatsverdienst unter 633 Euro bleibt. Eine aktuelle Vorlage finden Sie unter Arbeitsvertrag Minijob.

Was passiert bei Verstößen gegen den Mindestlohn?

Wer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt oder die Arbeitszeit nicht aufzeichnet, handelt ordnungswidrig. § 21 MiLoG sieht Geldbußen vor, bei Unterschreitung des Mindestlohns bis zu 500.000 Euro. Hinzu kommen nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge auf den Differenzlohn, denn die Beiträge richten sich nach dem geschuldeten, nicht nach dem gezahlten Lohn.

Checkliste für Dezember 2026

  1. Alle Beschäftigten mit Stundenlohn unter 14,60 Euro auflisten, auch Festgehälter auf Stunden umrechnen.
  2. Minijobs gegen die neue Grenze von 633 Euro prüfen, inklusive Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
  3. Verträge mit festem Stundenlohn anpassen und die Änderung schriftlich festhalten.
  4. Personalkosten 2027 im Liquiditätsplan neu rechnen: 70 Cent mehr je Stunde plus Arbeitgeberanteile.
  5. Speisen- und Zimmerpreise prüfen, wenn die Personalkostenquote steigt.
  6. Arbeitszeitaufzeichnung für alle Beschäftigten bis zum siebten Tag sicherstellen.
  7. Der Lohnabrechnung (Kanzlei oder Lohnbüro) bis Mitte Dezember mitteilen, welche Löhne sich ändern.

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Quellen

Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder arbeitsrechtliche Beratung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) vom 5. November 2025, gesetze-im-internet.de
  2. § 1 MiLoG Mindestlohn, gesetze-im-internet.de
  3. § 2 MiLoG Fälligkeit des Mindestlohns, gesetze-im-internet.de
  4. § 17 MiLoG Erstellen und Bereithalten von Dokumenten, gesetze-im-internet.de
  5. § 2a SchwarzArbG Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren, gesetze-im-internet.de
  6. § 107 GewO Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts (Trinkgeld), gesetze-im-internet.de
  7. § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze, gesetze-im-internet.de
  8. Minijob-Zentrale Magazin: Minijob 2027, Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen (7. Oktober 2026)

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