Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag: Was zu spät beim Finanzamt kostet

Wer beim Finanzamt zu spät dran ist, zahlt drauf. Dabei gibt es zwei verschiedene Zuschläge, die oft verwechselt werden. Der Verspätungszuschlag bestraft eine zu spät abgegebene Steuererklärung oder Voranmeldung. Der Säumniszuschlag fällt an, wenn eine Steuer zu spät bezahlt wird. Beide können zusammenkommen: Wer die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu spät abgibt und auch zu spät zahlt, riskiert beides.
Kurz gesagt: Säumniszuschläge kosten 1 Prozent des abgerundeten Rückstands für jeden angefangenen Monat und entstehen automatisch. Verspätungszuschläge setzt das Finanzamt fest, bei Voranmeldungen nach Ermessen, bei Jahreserklärungen ab einer bestimmten Verspätung zwingend. Die einfachste Vorbeugung ist ein SEPA-Lastschriftmandat und ein fester Termin für die Belege.
Der Unterschied auf einen Blick
| Verspätungszuschlag | Säumniszuschlag | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 152 AO | § 240 AO |
| Auslöser | Erklärung oder Voranmeldung zu spät oder gar nicht abgegeben | Steuer nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt |
| Entsteht | durch Festsetzung des Finanzamts | kraft Gesetzes, ohne Bescheid |
| Höhe | Jahreserklärung: 0,25 Prozent der Steuer abzüglich Vorauszahlungen je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro je Monat; Voranmeldungen: nach Ermessen | 1 Prozent des auf 50 Euro abgerundeten Rückstands je angefangenem Monat |
| Obergrenze | 25.000 Euro | keine feste Obergrenze |
| Schonfrist | keine | Säumnis bis zu drei Tagen bleibt zuschlagsfrei, nicht bei Scheck oder Barzahlung |
Säumniszuschlag nach § 240 AO
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bezahlt, entsteht für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Betrags. Der Rückstand wird dafür auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet. Ein Bescheid ist nicht nötig, der Zuschlag entsteht kraft Gesetzes. Er beginnt aber erst zu laufen, wenn die Steuer festgesetzt oder angemeldet ist. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist das der Fall, sobald Sie die Voranmeldung übermittelt haben.
Die Drei-Tage-Schonfrist
Nach § 240 Absatz 3 AO wird bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen kein Säumniszuschlag erhoben. Das gilt nicht für Zahlungen per Scheck oder Bargeld, die nach § 224 Absatz 2 Nummer 1 AO zu behandeln sind. Ein Scheck gilt erst drei Tage nach Eingang als bezahlt. Bei einer Überweisung zählt der Tag, an dem der Betrag dem Konto des Finanzamts gutgeschrieben wird, nicht der Tag, an dem Sie überweisen.
Am sichersten ist ein SEPA-Lastschriftmandat. Nach § 224 Absatz 2 Nummer 3 AO gilt die Zahlung dann am Fälligkeitstag als entrichtet, auch wenn das Finanzamt den Betrag später einzieht.
Beispiel Hotel: Umsatzsteuer zwölf Tage zu spät überwiesen
Ein Hotel mit monatlicher Voranmeldung meldet für August eine Zahllast von 4.730 Euro. Fällig ist der Betrag am 10. September. Die Überweisung wird erst am 22. September gutgeschrieben.
- Rückstand abgerundet auf volle 50 Euro: 4.700 Euro
- Säumnis: ein angefangener Monat
- Säumniszuschlag: 1 Prozent von 4.700 Euro = 47 Euro
Wäre der Betrag erst am 15. Oktober eingegangen, hätten zwei angefangene Monate vorgelegen, also 94 Euro. Auf das Jahr gerechnet entspricht der Säumniszuschlag einem Satz von 12 Prozent. Er ist damit deutlich teurer als ein Kontokorrentkredit.
Fällt der 10. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist nach § 108 Absatz 3 AO auf den nächsten Werktag.
Verspätungszuschlag nach § 152 AO
Der Verspätungszuschlag betrifft die Abgabe, nicht die Zahlung. Wer eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abgibt, kann nach § 152 Absatz 1 AO einen Verspätungszuschlag bekommen. Davon wird abgesehen, wenn die Verspätung entschuldbar ist. Ein Verschulden Ihres Steuerberaters wird Ihnen dabei zugerechnet.
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Ermessen
Für Voranmeldungen gilt die feste Berechnung nach Prozentsatz nicht. Nach § 152 Absatz 8 AO berücksichtigt das Finanzamt bei Voranmeldungen die Dauer und Häufigkeit der Verspätung sowie die Höhe der Steuer. Wer einmal zwei Tage zu spät ist, erhält in der Praxis oft nur eine Erinnerung. Wer regelmäßig Wochen zu spät meldet, muss mit Zuschlägen rechnen, und das Finanzamt kann eine bewilligte Dauerfristverlängerung widerrufen.
Die Voranmeldung ist nach § 18 Absatz 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Mehr dazu im Lexikon zur Umsatzsteuervoranmeldung.
Bei Jahreserklärungen: zwingend nach 14 Monaten
Für Jahreserklärungen wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer gilt § 152 Absatz 2 AO. Wird die Erklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres abgegeben, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Ermessen gibt es dann nicht mehr. Ausnahmen nennt § 152 Absatz 3 AO, etwa bei einer gewährten Fristverlängerung oder wenn die festgesetzte Steuer die Vorauszahlungen nicht übersteigt.
Die Höhe regelt § 152 Absatz 5 AO: für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge, mindestens aber 25 Euro je angefangenem Monat. Der Zuschlag wird auf volle Euro abgerundet und ist auf 25.000 Euro begrenzt.
Beispiel Restaurant: Umsatzsteuererklärung 2025 drei Monate zu spät
Ein Restaurant ohne Steuerberater hätte die Umsatzsteuererklärung 2025 bis zum 31. Juli 2026 abgeben müssen. Sie geht erst Ende März 2027 ein, also mehr als 14 Monate nach Jahresende. Die festgesetzte Umsatzsteuer beträgt 62.000 Euro, die Vorauszahlungen 54.000 Euro.
- Bemessungsgrundlage: 62.000 minus 54.000 = 8.000 Euro
- 0,25 Prozent von 8.000 Euro = 20 Euro je Monat, also greift der Mindestbetrag von 25 Euro
- Verspätung vom 1. August 2026 bis Ende März 2027: acht angefangene Monate
- Verspätungszuschlag: 8 mal 25 Euro = 200 Euro
Hinzu kommt der Säumniszuschlag, falls die Abschlusszahlung von 8.000 Euro nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Erklärung bezahlt wird (§ 18 Absatz 4 UStG). Die Fristen für 2025 erklären wir im Beitrag Umsatzsteuererklärung 2025.
Wie Sie Zuschläge vermeiden
Die meisten Verspätungen in kleinen Betrieben haben eine banale Ursache: Die Belege liegen nicht rechtzeitig beim Steuerberater. Die Kanzlei kann die Voranmeldung erst erstellen, wenn Kassenabschlüsse, Lieferantenrechnungen und Kontoauszüge vollständig sind.
- Fester Belegtermin: Belege laufend sammeln und spätestens am dritten oder vierten des Folgemonats übergeben. Was dazugehört, steht in der Checkliste für den Steuerberater.
- SEPA-Lastschriftmandat beim Finanzamt: Die Zahlung gilt dann am Fälligkeitstag als erfolgt.
- Dauerfristverlängerung prüfen: Ein Monat mehr Zeit für Voranmeldung und Zahlung, bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahresvorauszahlungen.
- Liquidität für die Umsatzsteuer reservieren: In der Gastronomie geht viel bar ein. Wer die Umsatzsteuer nicht täglich gedanklich beiseitelegt, hat am 10. nicht genug auf dem Konto. Der Umsatzsteuer Rechner hilft beim Herausrechnen.
- Bei Zahlungsproblemen früh reden: Nach § 222 AO kann das Finanzamt eine Steuer auf Antrag stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet erscheint. Stundungszinsen betragen nach § 238 Absatz 1 AO 0,5 Prozent pro Monat und sind damit günstiger als Säumniszuschläge.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Säumniszuschlag beim Finanzamt?
Der Säumniszuschlag beträgt nach § 240 AO 1 Prozent des rückständigen, auf volle 50 Euro abgerundeten Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat. Bei 2.380 Euro Rückstand sind das 23,50 Euro pro angefangenem Monat, gerechnet auf 2.350 Euro.
Gibt es eine Schonfrist für Säumniszuschläge?
Ja. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird nach § 240 Absatz 3 AO kein Säumniszuschlag erhoben. Die Schonfrist gilt nicht bei Zahlung per Scheck oder in bar. Entscheidend ist bei Überweisungen der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts.
Kostet eine verspätete Umsatzsteuervoranmeldung immer einen Verspätungszuschlag?
Nein. Bei Voranmeldungen entscheidet das Finanzamt nach Ermessen und berücksichtigt nach § 152 Absatz 8 AO Dauer, Häufigkeit und Höhe der Steuer. Eine einmalige kurze Verspätung bleibt oft ohne Zuschlag, wiederholte Verspätungen nicht.
Kann ich Säumniszuschläge als Betriebsausgabe absetzen?
Säumniszuschläge auf betriebliche Steuern wie die Umsatzsteuer werden in der Praxis als Betriebsausgabe behandelt, Säumniszuschläge auf die private Einkommensteuer dagegen nicht. Wie die Zuschläge in Ihrer Buchführung erfasst werden, klärt Ihr Steuerberater.
Was passiert, wenn mein Steuerberater die Frist verpasst?
Gegenüber dem Finanzamt wird Ihnen das Verschulden des Steuerberaters zugerechnet, der Zuschlag trifft also zunächst Sie. Ob die Kanzlei Ihnen den Schaden ersetzt, ist eine Frage Ihres Vertrags und der Ursache der Verspätung. Lagen die Belege rechtzeitig vor, ist das ein Gesprächsthema mit der Kanzlei.
Was Kontevia dabei übernimmt
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Quellen
- § 152 AO Verspätungszuschlag: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__152.html
- § 240 AO Säumniszuschläge: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__240.html
- § 224 AO Tag der Zahlung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__224.html
- § 222 AO Stundung: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__222.html
- § 238 AO Höhe der Zinsen: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__238.html
- § 18 UStG Besteuerungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
- § 108 AO Fristen und Termine: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__108.html
Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 152 AO Verspätungszuschlag, gesetze-im-internet.de
- § 240 AO Säumniszuschläge, gesetze-im-internet.de
- § 224 AO Leistungsort, Tag der Zahlung, gesetze-im-internet.de
- § 222 AO Stundung, gesetze-im-internet.de
- § 238 AO Höhe und Berechnung der Zinsen, gesetze-im-internet.de
- § 18 UStG Besteuerungsverfahren, gesetze-im-internet.de
- § 108 AO Fristen und Termine, gesetze-im-internet.de
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