Reverse Charge bei Booking.com, Airbnb, Google und Meta: was Hotels und Restaurants als Empfänger beachten müssen

Kurz gesagt: Beim Reverse-Charge-Verfahren zahlt nicht der Anbieter, sondern Sie als Empfänger die Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt. Das betrifft fast jedes Hotel und viele Restaurants, denn Booking.com sitzt in Amsterdam, Airbnb, Google und Meta stellen ihre Rechnungen aus Irland aus. Deren Rechnungen enthalten keine deutsche Umsatzsteuer. Sie melden die Steuer in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung und ziehen sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab. Unterm Strich bleibt meist null. Für Kleinunternehmer ist das anders: Sie schulden die Steuer, dürfen aber keine Vorsteuer abziehen. Die Steuer wird zum echten Kostenfaktor.
Dieser Beitrag behandelt die Empfängerseite. Wenn Sie selbst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer an einen Unternehmer im EU-Ausland schreiben, hilft unsere Reverse Charge Rechnung Vorlage.
Wie Reverse Charge funktioniert
Normalerweise stellt der Leistende die Umsatzsteuer in Rechnung und führt sie ab. § 13b UStG dreht das in bestimmten Fällen um. Für die Gastronomie und Hotellerie sind zwei Fälle wichtig:
- § 13b Absatz 1 UStG: sonstige Leistungen, die nach § 3a Absatz 2 UStG im Inland steuerpflichtig sind und von einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer stammen. Das ist der typische Fall bei Online-Werbung und Plattformgebühren aus Irland oder den Niederlanden. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde.
- § 13b Absatz 2 Nummer 1 UStG: andere Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern. Hier entsteht die Steuer mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Monats nach der Leistung.
In beiden Fällen schuldet nach § 13b Absatz 5 UStG der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er Unternehmer ist. Das gilt auch, wenn die Leistung für den nichtunternehmerischen Bereich bezogen wird. Gleichzeitig darf der Empfänger diese Steuer nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 UStG als Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung für sein Unternehmen ausgeführt wurde und er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Typische Anbieter für Hotels und Restaurants
| Leistung | Anbieter laut Rechnung (Sitz) | Wer schuldet die deutsche Umsatzsteuer |
|---|---|---|
| Provision für Zimmervermittlung | Booking.com B.V. (Niederlande) | Hotel als Empfänger |
| Servicegebühr für Gastgeber | Airbnb Ireland UC (Irland) | Gastgeber als Empfänger |
| Suchmaschinenwerbung | Google Ireland Limited (Irland) | Betrieb als Empfänger |
| Werbung auf Facebook und Instagram | Meta Platforms Ireland Limited (Irland) | Betrieb als Empfänger |
| Software-Abo eines EU-Anbieters | Anbieter im EU-Ausland | Betrieb als Empfänger |
Welcher Anbieter genau die Rechnung stellt, steht auf der Rechnung selbst. Prüfen Sie das bei jedem neuen Anbieter einmal, denn manche Plattformen rechnen je nach Leistung über verschiedene Gesellschaften ab. Rechnet ein Anbieter über eine deutsche Gesellschaft ab, gilt das normale Verfahren mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Beispiel: Hotel mit Booking.com und Google Ads
Ein Hotel mit 30 Zimmern bekommt im Oktober eine Provisionsrechnung von Booking.com über 2.400 Euro und eine Rechnung von Google über 300 Euro für Werbeanzeigen. Beide Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus und enthalten einen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Das Hotel rechnet selbst:
- Umsatzsteuer auf 2.400 Euro mit 19 Prozent: 456 Euro
- Umsatzsteuer auf 300 Euro mit 19 Prozent: 57 Euro
- zusammen geschuldet: 513 Euro
- zugleich als Vorsteuer abziehbar: 513 Euro
Die Zahllast ändert sich nicht. Trotzdem muss das Hotel beide Beträge in der Voranmeldung für Oktober angeben. Für Leistungen nach § 13b Absatz 1 UStG sind das im Formular der Voranmeldung die Kennzahlen 46 (Bemessungsgrundlage) und 47 (Steuer), die Vorsteuer steht in Kennzahl 67. Für Leistungen nach § 13b Absatz 2 Nummer 1 UStG gibt es eigene Kennzahlen. Wie eine Provisionsrechnung von Buchungsportalen eingeordnet wird, legt Ihr Steuerberater fest. Wichtig für Sie ist, dass er die Rechnungen vollständig und rechtzeitig bekommt.
Der Steuersatz für Vermittlungsprovisionen und Werbung ist der Regelsatz von 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent für die Übernachtung selbst gilt nur für die Beherbergung, nicht für die Vermittlung.
Beispiel: Restaurant mit Instagram-Werbung
Ein Restaurant bewirbt seinen Mittagstisch über Instagram und zahlt im Quartal 450 Euro an Meta. Das Restaurant schuldet 85,50 Euro Umsatzsteuer und zieht denselben Betrag als Vorsteuer ab. Vergisst es die Meldung, ist der Fehler zwar steuerlich zunächst neutral, kann bei einer Prüfung aber zu Rückfragen und Korrekturen führen. Werbeausgaben bei Plattformen werden oft per Kreditkarte bezahlt und die Rechnungen nur im Werbekonto bereitgestellt. Laden Sie sie jeden Monat herunter.
Die Falle für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG, deren Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, berechnen ihren Gästen keine Umsatzsteuer. Viele Vermieter einer Ferienwohnung oder kleine Pensionen nutzen diese Regelung. Beim Reverse-Charge-Verfahren gilt für sie aber:
- Sie sind Unternehmer und schulden deshalb die Umsatzsteuer auf die Provision nach § 13b Absatz 5 UStG.
- Sie dürfen keine Vorsteuer abziehen, weil ihre Umsätze steuerfrei sind. § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 UStG schließt den Vorsteuerabzug für steuerfreie Umsätze aus.
- Sie müssen nach § 18 Absatz 4a UStG für die betroffenen Zeiträume eine Voranmeldung abgeben.
Rechenbeispiel: Eine Pension als Kleinunternehmer zahlt im Jahr 3.000 Euro Provision an Booking.com. Darauf schuldet sie 570 Euro Umsatzsteuer, die sie an das Finanzamt zahlt und nicht zurückbekommt. Wer das übersieht, riskiert Nachzahlungen und Zinsen. Ob die Kleinunternehmerregelung sich unter diesen Bedingungen noch lohnt, rechnen Sie mit dem Kleinunternehmer Rechner und besprechen es mit Ihrem Steuerberater. Grundlagen unter Kleinunternehmerregelung.
Für Fortgeschrittene: USt-IdNr., Zeitpunkt und Fehlerquellen
USt-IdNr. hinterlegen. Damit ein EU-Anbieter Sie als Unternehmer behandelt und ohne seine eigene Umsatzsteuer abrechnet, hinterlegen Sie im Kundenkonto Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie wird nach § 27a UStG vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, auch an Kleinunternehmer. Fehlt die Nummer, stellt der Anbieter unter Umständen ausländische Umsatzsteuer in Rechnung, die Sie in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehen können.
Zeitpunkt. Bei Leistungen nach § 13b Absatz 1 UStG entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung, unabhängig davon, wann die Rechnung kommt. Eine Provisionsrechnung für Oktober, die erst im November eintrifft, gehört in die Voranmeldung für Oktober. Bei Dauerfristverlängerung haben Sie dafür einen Monat mehr Zeit.
Nicht verwechseln mit Plattformgebühren im Zimmerpreis. Die Provision ist eine Leistung der Plattform an Sie. Der Zimmerpreis, den der Gast zahlt, ist Ihre eigene Leistung an den Gast, besteuert mit 7 Prozent für die Übernachtung. Beide Vorgänge gehören getrennt in die Buchhaltung.
Kurtaxe und Beherbergungssteuer. Wenn Plattformen Kurtaxe oder Übernachtungssteuer für Sie einziehen, ändert das nichts an der Provision. Wie diese Abgaben auf der Rechnung stehen, erklärt Kurtaxe und Beherbergungssteuer.
Muss ich als Hotel für Booking.com Umsatzsteuer zahlen?
Ja, auf die Provision schuldet das Hotel nach § 13b UStG 19 Prozent deutsche Umsatzsteuer, weil Booking.com B.V. in den Niederlanden sitzt. Ist das Hotel zum Vorsteuerabzug berechtigt, zieht es denselben Betrag als Vorsteuer ab, sodass keine Zahllast entsteht.
Was passiert, wenn ich Reverse Charge vergesse?
Die Voranmeldung ist dann unvollständig und muss berichtigt werden. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben gleichen sich Steuer und Vorsteuer meist aus. Bei Kleinunternehmern fehlt dagegen eine echte Zahlung, die das Finanzamt mit Zinsen nachfordern kann. Melden Sie fehlende Beträge deshalb so früh wie möglich über Ihren Steuerberater nach.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Für Leistungen von EU-Anbietern ist sie sehr nützlich, denn ohne Nummer behandeln viele Anbieter Sie wie einen Privatkunden. Kleinunternehmer können die Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die Pflicht zur Abführung der Steuer nach § 13b UStG hängt aber nicht von der Nummer ab, sondern von Ihrer Unternehmereigenschaft.
Wie muss die Rechnung des Anbieters aussehen?
Sie enthält keine Umsatzsteuer, nennt Ihre USt-IdNr. und die des Anbieters und weist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hin. Fehlt der Hinweis, ändert das nichts daran, dass Sie die Steuer schulden. Bitten Sie trotzdem um eine korrigierte Rechnung, damit der Beleg vollständig ist.
Was Kontevia dabei übernimmt
Kontevia startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben. Kontevia bereitet Belege vor, bucht nicht und berät nicht steuerlich. Sie leiten Provisionsrechnungen von Buchungsportalen und Werberechnungen per E-Mail weiter. Kontevia liest Anbieter, Sitz, Leistungszeitraum und Betrag aus und markiert Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft, damit Ihr Steuerberater sie in der richtigen Voranmeldung berücksichtigt. Jeder Beleg erhält einen Buchungsvorschlag mit SKR03- oder SKR04-Konto. Die Belege gehen an DATEV Unternehmen online oder als Export im DATEV-Format an Ihre Kanzlei. Mehr zum Ablauf für Beherbergungsbetriebe unter Hotels, die Tarife unter Preise.
Quellen
- § 13b UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__13b.html
- § 3a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3a.html
- § 15 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html
- § 18 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
- § 19 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- § 27a UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27a.html
- Bundeszentralamt für Steuern, USt-IdNr.: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/umsatzsteuer-identifikationsnummer_node.html
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer_Anwendungserlass/umsatzsteuer_anwendungserlass.html
Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner, gesetze-im-internet.de
- § 3a UStG Ort der sonstigen Leistung, gesetze-im-internet.de
- § 15 UStG Vorsteuerabzug, gesetze-im-internet.de
- § 18 UStG Besteuerungsverfahren, gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer, gesetze-im-internet.de
- § 27a UStG Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gesetze-im-internet.de
- Bundeszentralamt für Steuern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen
- Umsatzsteuer-Anwendungserlass, BMF
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