Minijob-Grenze 2027: 633 Euro im Monat, 43 Stunden und was Arbeitgeber in Gastronomie und Hotel prüfen müssen

Ohne Minijobber läuft in vielen Restaurants, Biergärten und Hotels kein Wochenende. Zum 1. Januar 2027 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von 603 auf 633 Euro im Monat, weil der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigt. Das ist keine Formalie: Wer Stundenlohn und Stundenzahl nicht prüft, rutscht mit einer Aushilfe schnell in den Übergangsbereich und damit in die volle Sozialversicherung.
Kurz gesagt: Die Minijob-Grenze beträgt 2027 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Zum Mindestlohn von 14,60 Euro sind damit höchstens 43 Stunden im Monat möglich. Ab 633,01 Euro beginnt der Übergangsbereich (Midijob), der bis 2.000 Euro reicht. Die Bundesregierung plant, die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Das ist Stand 13. Oktober 2026 nur ein Gesetzentwurf.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Die Geringfügigkeitsgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch. Nach § 8 Absatz 1a SGB IV entspricht sie dem Monatsverdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gerechnet wird: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.
| Jahr | Mindestlohn | Rechnung | Minijob-Grenze im Monat | im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 13,90 Euro | 13,90 × 130 / 3 = 602,33 | 603 Euro | 7.236 Euro |
| 2027 | 14,60 Euro | 14,60 × 130 / 3 = 632,67 | 633 Euro | 7.596 Euro |
Der Mindestlohn von 14,60 Euro ab 2027 steht bereits in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die Minijob-Zentrale nennt in ihrem Magazin vom 7. Oktober 2026 ebenfalls 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die Grenze zusätzlich im Bundesanzeiger bekannt. Hintergrund zur Erhöhung im Beitrag Mindestlohn 2027.
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst. Bei 14,60 Euro sind 633 Euro nach 43,3 Stunden erreicht. Wer mit glatten Stunden plant, bleibt bei 43 Stunden im Monat (627,80 Euro).
| Stundenlohn 2027 | maximale Stunden im Monat | Verdienst |
|---|---|---|
| 14,60 Euro | 43 | 627,80 Euro |
| 15,00 Euro | 42 | 630,00 Euro |
| 16,00 Euro | 39 | 624,00 Euro |
| 18,00 Euro | 35 | 630,00 Euro |
Steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gehören nicht zum Arbeitsentgelt und zählen daher nicht zur Grenze. Wie diese Zuschläge funktionieren, steht im Beitrag SFN-Zuschläge steuerfrei.
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?
Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst, vorausschauend für zwölf Monate geschätzt. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, wenn sie mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind. Nach § 8 Absatz 1b SGB IV ist ein unvorhersehbares Überschreiten unschädlich, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres vorkommt und der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze erreicht, 2027 also 1.266 Euro. Typischer Fall in der Gastronomie: Eine Aushilfe springt im August für eine erkrankte Kollegin ein.
Wird die Grenze dagegen planmäßig überschritten, endet der Minijob ab diesem Zeitpunkt. Die Beschäftigung ist dann sozialversicherungspflichtig im Übergangsbereich, und die Anmeldung wechselt von der Minijob-Zentrale zur Krankenkasse des Beschäftigten.
Midijob 2027: der Übergangsbereich
Der Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV reicht 2027 von 633,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat. Die obere Grenze von 2.000 Euro steht fest im Gesetz und ändert sich zum Jahreswechsel nicht. Im Übergangsbereich zahlen Beschäftigte reduzierte Beiträge, die zur oberen Grenze hin ansteigen, der Arbeitgeber trägt einen entsprechend höheren Anteil. Die genaue Berechnung übernimmt das Lohnprogramm Ihrer Kanzlei.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber für einen gewerblichen Minijob?
Für einen Minijob im Restaurant oder Hotel zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale:
- Krankenversicherung: 13 Prozent, wenn die Aushilfe gesetzlich krankenversichert ist
- Rentenversicherung: 15 Prozent; die Aushilfe zahlt den Rest bis zum vollen Beitragssatz selbst, kann sich aber auf Antrag befreien lassen
- Pauschsteuer: 2 Prozent nach § 40a Absatz 2 EStG, wenn nicht nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen abgerechnet wird
- dazu Umlagen für Krankheit und Mutterschaft, Insolvenzgeldumlage und der Beitrag zur Unfallversicherung
Steigt die Pauschsteuer für Minijobs auf 5 Prozent?
Das ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Der Regierungsentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Bundestagsdrucksache 21/8235), vom Bundeskabinett am 2. September 2026 beschlossen, sieht vor, die einheitliche Pauschsteuer von 2 auf 5 Prozent anzuheben. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen, der Bundesrat muss zustimmen. Bis zur Verkündung gilt weiter der Satz von 2 Prozent. Für Ihre Kalkulation 2027 lohnt es sich, beide Varianten durchzurechnen: Bei 633 Euro Monatsverdienst wären es 31,65 statt 12,66 Euro Pauschsteuer im Monat, also knapp 19 Euro mehr je Minijob. Mehr zum Entwurf im Beitrag Grundfreibetrag 2027.
Muss ich den Minijob-Vertrag zum Jahreswechsel ändern?
Bei einem festen Stundenlohn von 13,90 Euro: ja, denn ab Januar sind mindestens 14,60 Euro zu zahlen. Bei einer festen Monatsvergütung von 603 Euro bleibt der Minijob ein Minijob, aber prüfen Sie, ob die vereinbarten Stunden zum neuen Mindestlohn noch passen. Wenn Sie die Aushilfe auf 633 Euro hochsetzen wollen, braucht es eine Vertragsänderung. Eine Vorlage mit Stunden, Vergütung und Hinweisen zur Rentenversicherung finden Sie unter Arbeitsvertrag Minijob.
Kurzfristige Beschäftigung als Alternative für die Saison
Für Saisonkräfte im Biergarten oder im Ferienhotel gibt es neben dem Minijob die kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV: höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, ohne Verdienstgrenze, sofern die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Sie ist sozialversicherungsfrei, aber nicht steuerfrei. Ob sie passt, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Kanzlei.
Checkliste für Arbeitgeber
- Liste aller Minijobber mit Stundenlohn, Stunden und Einmalzahlungen erstellen.
- Stundenlöhne unter 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 anheben.
- Monatsverdienst und Jahresverdienst gegen 633 Euro und 7.596 Euro prüfen.
- Arbeitszeit täglich aufzeichnen, zum Beispiel mit dem Stundenzettel.
- Personalfragebogen für neue Aushilfen vollständig ausfüllen lassen, siehe Personalfragebogen.
- Die Lohnabrechnung bis Mitte Dezember über alle Änderungen informieren.
Was Kontevia dabei übernimmt
Kontevia startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben. Kontevia macht keine Lohnabrechnung, meldet nichts bei der Minijob-Zentrale und berät nicht steuerlich. Kontevia kümmert sich um die Belege: Lieferantenrechnungen, Bons und Quittungen fotografieren Sie oder leiten sie weiter, Kontevia liest sie aus und übergibt sie mit Buchungsvorschlag an Ihre Kanzlei. Mehr unter Kontevia für die Gastronomie, Kontevia für Hotels und Preise.
Quellen
- § 8 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__8.html
- § 20 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__20.html
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/BJNR10C0A0025.html
- § 40a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40a.html
- Minijob-Zentrale, Minijob 2027: https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027/
- Deutscher Bundestag, Einkommensteuerreformgesetz 2027: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-einkommensteuerreform-1217520
Stand: 13. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 8 SGB IV Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze, gesetze-im-internet.de
- § 20 SGB IV Übergangsbereich, gesetze-im-internet.de
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), gesetze-im-internet.de
- § 40a EStG Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte, gesetze-im-internet.de
- Minijob-Zentrale Magazin: Minijob 2027, Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen (7. Oktober 2026)
- Deutscher Bundestag: Einkommensteuerreformgesetz soll kleine und mittlere Einkommen entlasten (Drucksache 21/8235, erste Lesung 8. Oktober 2026)
- Bundesregierung: Einkommensteuerreform beschlossen (2. September 2026)
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