Umsatzsteuer Rechner 2026: Brutto, Netto und Vorsteuer (7 und 19 Prozent)

Brutto in Netto oder Netto in Brutto umrechnen, Steuersatz 19, 7 oder 0 Prozent wählen oder einen Gastro-Bon in Speisen und Getränke aufteilen: der Rechner zeigt Umsatzsteuer je Satz, Vorsteuer und die Konten für SKR03 und SKR04.

Von Lukáš Tobolák, Stand 11. Oktober 2026. Kostenlos, ohne Anmeldung, keine Steuerberatung.

Umsatzsteuersätze in Deutschland 2026
SatzRechtsgrundlageGilt zum Beispiel für
19 %§ 12 Abs. 1 UStG, RegelsatzAlle steuerpflichtigen Umsätze ohne Ermäßigung: Getränke, Dienstleistungen, Elektronik, Kleidung, Frühstück im Hotel
7 %§ 12 Abs. 2 UStG, ermäßigter SatzLebensmittel und Bücher (Nr. 1, Anlage 2), Hotelübernachtung (Nr. 11), Speisen in der Gastronomie seit 1. Januar 2026 dauerhaft (Nr. 15), nicht aber Getränke
0 %§ 12 Abs. 3 UStGLieferung und Installation von Solarmodulen an Betreiber einer Photovoltaikanlage bis 30 kW (peak)
steuerfrei§ 4 UStGVermietung und Verpachtung von Grundstücken (Nr. 12, nicht die kurzfristige Beherbergung), Heilbehandlungen in der Humanmedizin (Nr. 14)
steuerfrei§ 19 UStG, KleinunternehmerUmsätze von Unternehmern mit höchstens 25 000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr; keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, kein Vorsteuerabzug
Steuersatz
Netto
1.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %
190,00 €
Brutto
1.190,00 €

Vorsteuer aus diesem Beleg

Konto SKR03Konto SKR04BezeichnungBetrag
15761406Abziehbare Vorsteuer 19 %190,00 €

Formel: Netto = Brutto / (1 + Steuersatz), Umsatzsteuer = Brutto minus Netto. Netto zu Brutto: Brutto = Netto x (1 + Steuersatz). Rundung auf den Cent. Vorsteuerabzug nur mit ordnungsgemäßer Rechnung (§ 15 UStG) und nur für Unternehmer ohne Kleinunternehmerregelung.

So rechnet der Umsatzsteuer-Rechner

Im Modus Brutto zu Netto teilt der Rechner den Bruttobetrag durch 1 plus Steuersatz, also durch 1,19 oder 1,07, rundet das Netto auf den Cent und weist die Differenz als Umsatzsteuer aus. Im Modus Netto zu Brutto multipliziert er das Netto mit 1,19 oder 1,07. Bei 0 Prozent sind Netto und Brutto gleich, eine Umsatzsteuer entsteht nicht. Der Modus Gastro-Bon aufteilen nimmt die Bruttosummen je Steuersatz, wie sie auf dem Kassenbon stehen, rechnet beide getrennt heraus und summiert die Umsatzsteuer als Vorsteuer. Dazu zeigt er die Vorsteuerkonten 1571 und 1576 im SKR03 beziehungsweise 1401 und 1406 im SKR04.

Beispiel

Restaurantbon über 127,00 Euro brutto: Speisen 85,00 Euro mit 7 Prozent ergeben 79,44 Euro netto und 5,56 Euro Umsatzsteuer, Getränke 42,00 Euro mit 19 Prozent ergeben 35,29 Euro netto und 6,71 Euro Umsatzsteuer. Vorsteuer gesamt: 12,27 Euro, davon 5,56 Euro auf Konto 1571 (SKR03) oder 1401 (SKR04) und 6,71 Euro auf 1576 oder 1406.

Netto zu Brutto: Sie schreiben eine Rechnung über 1 000,00 Euro netto mit 19 Prozent. Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 Euro, der Rechnungsbetrag 1 190,00 Euro. Auf der Rechnung müssen Netto, Steuersatz, Steuerbetrag und Brutto getrennt stehen (§ 14 Abs. 4 UStG).

Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer?

Beide Begriffe meinen dieselbe Steuer. Das Gesetz heißt Umsatzsteuergesetz (UStG), auf Rechnungen und in der Voranmeldung steht "Umsatzsteuer". Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Name, der das Prinzip beschreibt: Besteuert wird auf jeder Handelsstufe nur der Mehrwert, weil der Unternehmer die gezahlte Vorsteuer abzieht. Wer auf dem Bon "MwSt." liest, kann den Betrag also genauso als Vorsteuer behandeln.

Was der Rechner nicht prüft

Ob ein einzelnes Produkt dem Regelsatz oder dem ermäßigten Satz unterliegt, entscheidet die Anlage 2 zum UStG und im Zweifel Ihre Steuerkanzlei; der Rechner übernimmt den Satz, den Sie wählen oder der auf dem Bon steht. Ebenso wenig prüft er, ob Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind oder ob Sie für den konkreten Einkauf zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, etwa bei gemischter Nutzung, bei steuerfreien Ausgangsumsätzen oder bei fehlenden Rechnungsangaben. Kontevia erkennt auf Belegen die Beträge je Steuersatz und bereitet den Buchungsvorschlag vor; die Prüfung und Buchung bleibt bei Ihrem Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie rechne ich Brutto in Netto um?

Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1 plus Steuersatz: bei 19 Prozent durch 1,19, bei 7 Prozent durch 1,07. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die Umsatzsteuer. Beispiel: 1 190,00 Euro brutto bei 19 Prozent ergeben 1 000,00 Euro netto und 190,00 Euro Umsatzsteuer. Falsch wäre, 19 Prozent vom Bruttobetrag abzuziehen; das ergäbe 963,90 Euro.

Welcher Steuersatz gilt für Speisen in der Gastronomie 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), unabhängig davon, ob vor Ort gegessen, mitgenommen oder geliefert wird. Getränke sind ausgenommen und bleiben bei 19 Prozent. Bei Kombiangeboten wie Buffet oder Menü mit Getränk beanstandet die Finanzverwaltung einen Getränkeanteil von 30 Prozent des Pauschalpreises nicht.

Warum stehen auf dem Bon A und B?

Die Buchstaben kennzeichnen den Steuersatz der einzelnen Positionen, weil § 6 KassenSichV verlangt, dass der Beleg den anzuwendenden Steuersatz ausweist. Welcher Buchstabe für 7 und welcher für 19 Prozent steht, legt jedes Kassensystem selbst fest. Lesen Sie deshalb immer die Legende am Ende des Bons und übernehmen Sie die Summen je Satz, nicht den Buchstaben allein.

Kann ich die Umsatzsteuer vom Bon als Vorsteuer abziehen?

Ja, wenn Sie Unternehmer ohne Kleinunternehmerregelung sind, der Einkauf für Ihr Unternehmen erfolgt und der Bon die Anforderungen an eine Rechnung erfüllt (§ 15 Abs. 1 UStG). Bis 250 Euro genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV mit Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz, bei mehreren Sätzen je Satz erkennbar. Bei Bewirtung ist die Vorsteuer zu 100 Prozent abziehbar, auch wenn der Betriebsausgabenabzug auf 70 Prozent begrenzt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Es ist dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln. Die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen, schulden Sie dem Finanzamt. Die Umsatzsteuer, die Ihnen Lieferanten berechnen, heißt aus Ihrer Sicht Vorsteuer und wird nach § 15 UStG von Ihrer Schuld abgezogen. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung melden Sie beides, die Differenz ist Ihre Zahllast oder Ihr Erstattungsanspruch.

Welche Umsatzsteuer gilt bei Hotelübernachtung mit Frühstück?

Die Übernachtung unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, sind davon ausgenommen: Frühstück, Sauna oder Parkplatz werden mit 19 Prozent besteuert. Die Rechnung muss beide Anteile getrennt ausweisen. Bei einem Pauschalpreis ohne gesonderte Entgelte wird laut BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025 ein Anteil von 15 Prozent für diese Nebenleistungen nicht beanstandet.

Verwandte Seiten

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 12 UStG Steuersätze, gesetze-im-internet.de
  2. § 15 UStG Vorsteuerabzug, gesetze-im-internet.de
  3. § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer, gesetze-im-internet.de
  4. § 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, gesetze-im-internet.de

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