Sachbezugswerte 2026: Personalessen in Gastronomie und Hotel richtig bewerten

Von Lukáš Tobolák••6 Min. Lesezeit•Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen
Gedeckter Tisch mit Pasta und Wasser für das Personalessen vor dem Service, dahinter die Restaurantküche

Kurz gesagt: Wer seinen Mitarbeitern Essen stellt, gibt ihnen einen geldwerten Vorteil. Der wird nicht mit dem Speisekartenpreis bewertet, sondern mit einem festen amtlichen Wert, dem Sachbezugswert. 2026 sind das 2,37 Euro für ein Frühstück und je 4,57 Euro für ein Mittag- oder Abendessen. Zahlt der Mitarbeiter mindestens diesen Betrag selbst, bleibt nichts zu versteuern. Sonst kann der Arbeitgeber den Vorteil pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer abgelten, ohne Sozialversicherungsbeiträge.

Für Restaurants und Hotels ist das Thema Alltag: Personalessen vor dem Service, Frühstück für Zimmermädchen, Unterkunft für Saisonkräfte. Dieser Beitrag erklärt die Werte, die drei Wege der Abrechnung und die Belege, die Ihre Lohnbuchhaltung dafür braucht.

Die Sachbezugswerte 2026 im Überblick

Die Werte stehen in § 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Nach § 8 Absatz 2 Satz 6 EStG gelten sie auch für die Lohnsteuer. Die Tageswerte ergeben sich aus einem Dreißigstel des Monatswerts (§ 2 Absatz 6 SvEV).

Sachbezug 2026 Monatswert Tageswert
Frühstück 71,00 Euro 2,37 Euro
Mittagessen 137,00 Euro 4,57 Euro
Abendessen 137,00 Euro 4,57 Euro
Volle Verpflegung 345,00 Euro 11,50 Euro
Unterkunft (Grundwert) 285,00 Euro 9,50 Euro

Für die Unterkunft gibt es Abschläge: 15 Prozent bei Aufnahme in den Haushalt des Arbeitgebers oder in einer Gemeinschaftsunterkunft, 15 Prozent für Jugendliche unter 18 und Auszubildende, 40 Prozent bei zwei, 50 Prozent bei drei und 60 Prozent bei mehr als drei Beschäftigten im Zimmer (§ 2 Absatz 3 SvEV). Für eine ganze Wohnung gilt dagegen der ortsübliche Mietpreis.

Weg 1: Der Mitarbeiter zahlt den Sachbezugswert

Zahlt der Mitarbeiter für sein Essen mindestens den Sachbezugswert, entsteht kein geldwerter Vorteil. Das ist der einfachste Weg. Viele Betriebe ziehen den Betrag direkt vom Nettolohn ab oder lassen ihn an der Kasse bonieren.

Beispiel Restaurant: Eine Köchin isst an 20 Arbeitstagen im Monat zu Mittag. Sie zahlt pro Essen 4,57 Euro, also 91,40 Euro im Monat. Steuerlich ist damit alles erledigt. Zahlt sie nur 3,00 Euro, bleiben 1,57 Euro je Essen, also 31,40 Euro im Monat als Arbeitslohn.

Wichtig: Die Zahlungen des Personals sind Einnahmen des Betriebs. Sie gehören in die Kasse beziehungsweise in die Lohnabrechnung und damit zu den Unterlagen, die Ihr Steuerberater sehen muss.

Weg 2: Pauschalversteuerung mit 25 Prozent

Gibt der Arbeitgeber arbeitstäglich Mahlzeiten im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt ab, kann er die Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG mit 25 Prozent pauschal übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Mahlzeiten nicht als Lohnbestandteil vereinbart sind. Pauschal versteuerte Bezüge nach § 40 Absatz 2 EStG gehören nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 SvEV nicht zum Arbeitsentgelt, es fallen also keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Beispiel Hotel: Ein Hotel mit 12 Mitarbeitern stellt jedem an 21 Arbeitstagen ein kostenloses Mittagessen.

Rechenschritt Betrag
Sachbezugswert je Mahlzeit 4,57 Euro
Mahlzeiten im Monat (12 x 21) 252
Geldwerter Vorteil gesamt 1.151,64 Euro
Pauschale Lohnsteuer 25 Prozent 287,91 Euro
Zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer nach Lohnprogramm

Die Kosten von gut 290 Euro im Monat trägt der Betrieb. Dafür bleibt das Essen für die Mitarbeiter netto kostenlos, und die Lohnabrechnung bleibt einfach.

Weg 3: Individuelle Versteuerung über die Lohnabrechnung

Ohne Zuzahlung und ohne Pauschalierung wird der Sachbezugswert dem Bruttolohn des Mitarbeiters zugerechnet. Dann fallen Lohnsteuer nach den individuellen Merkmalen und Sozialversicherungsbeiträge an. Für Minijobber ist das besonders heikel, weil der Sachbezug das Entgelt erhöht und die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden kann. Lassen Sie das von Ihrer Lohnbuchhaltung prüfen, bevor Sie Personalessen für Aushilfen einführen.

Gilt die 50-Euro-Freigrenze für Personalessen?

Nein, in der Regel nicht. Die monatliche Freigrenze von 50 Euro aus § 8 Absatz 2 Satz 11 EStG gilt nur für Sachbezüge, die nach Satz 1 mit dem üblichen Endpreis bewertet werden. Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezugswert werden nach Satz 6 bewertet und fallen deshalb nicht unter diese Freigrenze. Personalessen lässt sich also nicht einfach über den 50-Euro-Gutschein steuerfrei stellen.

Mahlzeiten bei Dienstreisen und Schulungen

Eine Sonderregel gilt, wenn der Mitarbeiter auswärts tätig ist und der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter eine Mahlzeit stellt, etwa beim Seminar oder auf der Messe. Nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG wird diese Mahlzeit mit dem Sachbezugswert angesetzt, wenn sie nicht mehr als 60 Euro kostet. Der Ansatz unterbleibt, wenn der Mitarbeiter Anspruch auf eine Verpflegungspauschale hätte (Satz 9). Stattdessen wird die Pauschale gekürzt: um 5,60 Euro für ein Frühstück und um 11,20 Euro für ein Mittag- oder Abendessen bei einer Tagespauschale von 28 Euro. Rechnen können Sie das mit dem Verpflegungsmehraufwand Rechner.

Welche Belege die Lohnbuchhaltung braucht

Die Finanzverwaltung prüft Personalessen bei Lohnsteuer-Außenprüfungen gern, weil es in der Gastronomie fast überall vorkommt. Halten Sie deshalb fest:

  1. Wer hat wann gegessen: eine einfache Liste je Monat mit Name, Tagen und Art der Mahlzeit.
  2. Was hat der Mitarbeiter gezahlt: Kassenbon mit eigener Taste "Personalessen" oder Lohnabzug.
  3. Welcher Weg gilt: Zuzahlung, Pauschalierung oder individuelle Versteuerung, am besten schriftlich als Regel für alle.
  4. Wareneinsatz: Das Personalessen verbraucht Ware. Wer es nicht erfasst, hat einen auffällig hohen Wareneinsatz. Wie das bei der Nachkalkulation wirkt, lesen Sie im Beitrag zur Betriebsprüfung in der Gastronomie. Ihre Quote prüfen Sie mit dem Wareneinsatz Rechner.

Umsatzsteuerlich ist die Verpflegung des Personals ebenfalls ein Thema, weil der Betrieb eine Leistung an seine Mitarbeiter erbringt. Die Finanzverwaltung lässt hier die Sachbezugswerte als Bemessungsgrundlage zu. Wie Ihre Kanzlei das konkret abbildet, besprechen Sie am besten bei der Einrichtung der Lohnarten.

Wie hoch ist der Sachbezugswert für ein Mittagessen 2026?

4,57 Euro je Mahlzeit. Der Monatswert für das Mittagessen beträgt nach § 2 Absatz 1 SvEV 137 Euro, der Tageswert ist ein Dreißigstel davon, kaufmännisch gerundet 4,57 Euro. Für das Abendessen gilt derselbe Wert, für das Frühstück 2,37 Euro.

Wie hoch ist der Sachbezugswert für Unterkunft 2026?

Für eine als Sachbezug gestellte Unterkunft gilt 2026 ein Monatswert von 285 Euro, also 9,50 Euro je Tag. Bei Gemeinschaftsunterkünften, Jugendlichen, Auszubildenden und Mehrfachbelegung sinkt der Wert nach § 2 Absatz 3 SvEV um 15 bis 60 Prozent. Für eine Wohnung gilt der ortsübliche Mietpreis.

Muss ich Personalessen in der Gastronomie versteuern?

Ja, wenn der Mitarbeiter weniger als den Sachbezugswert zahlt. Die Differenz ist Arbeitslohn. Sie können ihn individuell über die Lohnabrechnung versteuern oder für arbeitstägliche Mahlzeiten im Betrieb pauschal mit 25 Prozent nach § 40 Absatz 2 EStG, dann ohne Sozialversicherungsbeiträge.

Gelten die Sachbezugswerte auch für Minijobber und Auszubildende?

Ja. Die Verpflegungswerte gelten bundeseinheitlich für alle Beschäftigten, auch für Auszubildende und Minijobber. Nur bei der Unterkunft gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende einen Abschlag von 15 Prozent. Bei Minijobs kann ein nicht pauschal versteuerter Sachbezug die Entgeltgrenze überschreiten.

Was Kontevia dabei übernimmt

Kontevia ist für die Belegvorbereitung gedacht und startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben. Die Lohnabrechnung macht Kontevia nicht, und Kontevia berät nicht steuerlich. Was Kontevia vorbereitet, sind die Eingangsbelege, aus denen das Personalessen entsteht: Großmarkt-Bons, Lieferscheine und Rechnungen per WhatsApp oder E-Mail. Kontevia liest Beträge und Steuersätze aus, prüft Duplikate und Pflichtangaben und schlägt ein SKR03- oder SKR04-Konto vor. Ihr Steuerberater bekommt die Belege über DATEV Unternehmen online oder als Export und bucht selbst. Mehr dazu unter Funktionen und Kontevia für die Gastronomie.

Quellen

Stand: 12. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 2 SvEV Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug, gesetze-im-internet.de
  2. § 1 SvEV Dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen, gesetze-im-internet.de
  3. § 8 EStG Einnahmen (Absatz 2), gesetze-im-internet.de
  4. § 40 EStG Pauschalierung der Lohnsteuer (Absatz 2), gesetze-im-internet.de
  5. Techniker Krankenkasse: Die Sachbezugswerte 2026

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