Einnahmen-Überschuss-Rechnung Vorlage 2026: EÜR in Excel und PDF
EÜR Vorlage 2026 als Excel und PDF: Journal mit Kategorien, Umsatzsteuer, Gewinn und Hinzurechnungen. Wer die EÜR nutzen darf, Zuflussprinzip, Anlage EÜR.
Vorlage herunterladen, kostenlos und ohne Anmeldung
Die Vorlage besteht aus einer Excel-Datei mit drei Blättern und einem PDF. Im Blatt "Journal" tragen Sie jede Zahlung mit Datum, Belegnummer, Beschreibung, Kategorie, Bruttobetrag und Steuersatz ein; Netto und Umsatzsteuer rechnet die Tabelle aus, bis zu 500 Zeilen. Das Blatt "Kategorien" enthält 25 Einnahme- und Ausgabearten, von Erlösen mit 19 und 7 Prozent über Wareneinkauf, Raumkosten, Fahrzeug, Bewirtung und Geschenke bis zu Abschreibungen und Umsatzsteuerzahlungen; die Bezeichnungen dürfen Sie anpassen. Das Blatt "EÜR" summiert alles nach Kategorien, bildet Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Überschuss und rechnet die nicht abziehbaren Anteile von Bewirtung und Geschenken wieder hinzu. Das PDF enthält dieselbe Jahresübersicht zum Ausfüllen von Hand und ein Journalblatt.
Die Vorlage ist eine Hilfsaufstellung für Ihre Unterlagen und für die Kanzlei. Beim Finanzamt eingereicht wird die Anlage EÜR elektronisch über ELSTER oder durch die Kanzlei.
Wer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen darf
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, ist die einfache Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG: Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Sie steht allen offen, die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, und es auch nicht freiwillig tun.
| Wer | EÜR möglich? |
|---|---|
| Freiberufler (Ärzte, Architekten, Berater, Designer) | Ja, unabhängig von Umsatz und Gewinn |
| Gewerbetreibende ohne Eintrag im Handelsregister | Ja, solange nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn im Jahr (§ 141 AO) |
| Eingetragene Einzelkaufleute | Ja, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss (§ 241a HGB) |
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Ja |
| GmbH, UG, GmbH & Co. KG | Nein, Bilanz und Jahresabschluss sind Pflicht |
Überschreitet ein Gewerbetreibender die Grenzen des § 141 AO, fordert das Finanzamt ihn zur Buchführung auf; die Pflicht beginnt mit dem Wirtschaftsjahr, das auf die Mitteilung folgt.
Zufluss und Abfluss: das wichtigste Prinzip
In der EÜR zählt der Zahlungszeitpunkt, nicht das Rechnungsdatum (§ 11 EStG). Eine Rechnung vom Dezember, die der Kunde im Januar bezahlt, ist eine Einnahme des neuen Jahres. Eine Ausnahme gilt für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Versicherungsbeiträge oder Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Fließen sie kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel, in der Praxis innerhalb von zehn Tagen, gehören sie in das Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Tragen Sie im Journal deshalb immer das Datum des Zahlungseingangs oder Zahlungsausgangs ein.
Zwei weitere Ausnahmen vom Zahlungsprinzip: Anschaffungen von Anlagegütern über 800 Euro netto werden nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 4 Absatz 3 Satz 3 EStG), und durchlaufende Posten, also Geld, das Sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmen und weitergeben, bleiben ganz außen vor. Was bis 800 Euro sofort abgezogen werden darf, steht unter Geringwertige Wirtschaftsgüter.
Umsatzsteuer in der EÜR
Wer umsatzsteuerpflichtig ist, behandelt die Umsatzsteuer in der EÜR wie jede andere Zahlung: Die vom Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme, die an Lieferanten gezahlte Vorsteuer ist Betriebsausgabe, die Zahlung an das Finanzamt ist Betriebsausgabe und eine Erstattung Betriebseinnahme. Über das Jahr gleicht sich das weitgehend aus. Die Vorlage trennt deshalb Netto und Steuer und zählt beides in die Summen.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer ab. Sie tragen alle Beträge mit Steuersatz 0 Prozent ein, dann ist Netto gleich Brutto. Ob die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro passen, prüft der Kleinunternehmer-Rechner.
Nicht abziehbare Ausgaben
Einige Ausgaben sind nur teilweise oder gar nicht abziehbar, werden aber vollständig aufgezeichnet:
- Bewirtung aus geschäftlichem Anlass: abziehbar sind 70 Prozent (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EStG). Erfassen Sie den vollen Betrag in der Kategorie Bewirtung, die Vorlage rechnet 30 Prozent wieder hinzu.
- Geschenke an Geschäftspartner: abziehbar nur, wenn die Geschenke an einen Empfänger im Jahr insgesamt 50 Euro nicht übersteigen (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG). Darüber ist der ganze Betrag nicht abziehbar und gehört in die eigene Kategorie.
- Private Anteile, zum Beispiel am Telefon oder Fahrzeug, kürzen Sie vor der Eintragung oder in Absprache mit der Kanzlei.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Im Blatt "Journal" oben Unternehmen und Jahr eintragen.
- Jeden Beleg in eine Zeile: Zahlungsdatum, Belegnummer, kurze Beschreibung, Kategorie aus der Auswahlliste, Bruttobetrag, Steuersatz 0, 7 oder 19 Prozent.
- Abschreibungen zum Jahresende als eigene Zeilen mit dem Jahresbetrag und 0 Prozent eintragen, Werte aus dem Anlagenverzeichnis.
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen an das Finanzamt in der Kategorie "USt-Zahlung an das Finanzamt" mit 0 Prozent erfassen, Erstattungen in "USt-Erstattung vom Finanzamt".
- Im Blatt "EÜR" Summen und Gewinn ablesen. Die Spalte "Typ" im Journal zeigt ein Fragezeichen, wenn eine Kategorie nicht in der Liste steht.
- Journal und Belege der Kanzlei übergeben oder die Werte in die Anlage EÜR übertragen.
Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?
Belege wie Rechnungen und Quittungen acht Jahre, Aufzeichnungen und die Gewinnermittlung zehn Jahre (§ 147 Absatz 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Einzelheiten unter Aufbewahrungsfrist.
Muss ich die Anlage EÜR elektronisch abgeben?
Ja. Die Einnahmenüberschussrechnung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 60 Absatz 4 EStDV), in der Regel über ELSTER. Nur auf Antrag zur Vermeidung unbilliger Härten verzichtet das Finanzamt darauf.
Reicht eine Excel-Tabelle als EÜR?
Für die eigene Aufzeichnung und die Übergabe an die Kanzlei ja. Die Excel-Tabelle ersetzt aber nicht die Anlage EÜR, die elektronisch an das Finanzamt geht, und nicht die Belege selbst.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine EÜR?
Ja. Auch Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn und geben die Anlage EÜR mit der Einkommensteuererklärung ab. Weil sie keine Umsatzsteuer ausweisen, ist die Aufzeichnung einfacher: Alle Beträge werden brutto mit 0 Prozent erfasst.
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?
Die EÜR erfasst Zahlungen, die Bilanz erfasst Forderungen, Verbindlichkeiten, Bestände und Vermögen zum Stichtag. Bilanzierende Betriebe brauchen Inventur und Jahresabschluss, EÜR-Rechner nicht. Über einen längeren Zeitraum führen beide Methoden zum gleichen Gesamtgewinn.
Was Kontevia dabei übernimmt
Kontevia startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben und ist ein Werkzeug für Eingangsbelege. Senden Sie Rechnungen und Quittungen per WhatsApp oder E-Mail, Kontevia liest Datum, Lieferant, Betrag und Steuersätze aus, erkennt fehlende Pflichtangaben und Duplikate und übergibt die Belege geordnet an Ihre Steuerkanzlei. Die Gewinnermittlung und die Anlage EÜR erstellt die Kanzlei oder Sie selbst. Die Tarife beginnen bei 8 Euro netto im Monat, siehe Preise.
Stand: 12. Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.
Vorlage herunterladen, kostenlos und ohne Anmeldung
Verwandte Seiten
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 4 EStG Gewinnbegriff (Absatz 3: Einnahmenüberschussrechnung, Absatz 5: nicht abziehbare Betriebsausgaben), gesetze-im-internet.de
- § 11 EStG Zufluss und Abfluss (zehn Tage bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen), gesetze-im-internet.de
- § 60 EStDV Unterlagen zur Steuererklärung (Absatz 4: EÜR nach amtlichem Datensatz), gesetze-im-internet.de
- § 141 AO Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger, gesetze-im-internet.de
- § 241a HGB Befreiung von der Pflicht zur Buchführung, gesetze-im-internet.de
- § 147 AO Aufbewahrung (Absatz 3: Buchungsbelege acht Jahre), gesetze-im-internet.de
- § 6 EStG Bewertung (Absatz 2 und 2a: GWG und Sammelposten), gesetze-im-internet.de
- IHK für München und Oberbayern: Einnahmen-Überschuss-Rechnung
E-Rechnungen und Kassenbons an einem Ort
Leiten Sie Rechnungen per E-Mail weiter oder fotografieren Sie den Beleg. Kontevia liest jede Position aus und übergibt die Belege an Ihre Steuerkanzlei, auch direkt in DATEV Unternehmen online. Die ersten Betriebe starten kostenlos und mit persönlicher Einrichtung.