Arbeitsvertrag Minijob Vorlage 2026: Muster für Aushilfe mit allen Angaben nach Nachweisgesetz

Arbeitsvertrag Minijob Vorlage 2026 als Word und PDF: Muster für Aushilfen in Gastronomie, Hotel und kleinen Betrieben, 603 Euro Grenze, Mindestlohn, Nachweisgesetz, Schriftform in der Gastronomie.

Aktualisiert am

Von Lukáš Tobolák. Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Kurz gesagt

Die Vorlage ist ein Arbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, also einen Minijob, etwa als Servicekraft, Küchenhilfe, Aushilfe an der Rezeption oder im Laden. Das PDF und die Word-Datei enthalten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Anschrift, Vertretung und Geburtsdatum sowie zehn Paragrafen: Beginn, Tätigkeit und Arbeitsort mit der Wahl zwischen unbefristet und befristet, Probezeit, Arbeitszeit mit festen Tagen, Einsatz nach Dienstplan oder Arbeit auf Abruf, Pausen und Ruhezeiten, Vergütung mit Stundenlohn, Monatsentgelt, Zuschlägen und Bankverbindung, Urlaub, Rentenversicherung und weitere Beschäftigungen, Arbeitsunfähigkeit, Kündigung, Tarifverträge, Altersversorgung und Schlussbestimmungen, dazu Unterschriftsfelder für beide Seiten. Muster ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung.

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  • Stand 2026

Die Dateien sind kostenlos, ohne Registrierung und ohne Wasserzeichen. Den vollständigen Text der Vorlage finden Sie direkt unter diesem Abschnitt.

Text der Vorlage: Arbeitsvertrag Minijob

Derselbe Inhalt wie im PDF und in der Word-Datei oben: alle Felder, Tabellen und Hinweise. Linien markieren Felder zum Ausfüllen.

Vollständiger Text: Arbeitsvertrag Minijob Vorlage 2026aufklappen

Arbeitsvertrag Minijob

Minijob bis 603 Euro im Monat (2026), mit den Angaben nach § 2 Nachweisgesetz

Arbeitgeber

Name / Firma:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Vertreten durch:

Arbeitnehmer/in

Name / Firma:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

Geburtsdatum:

§ 1 Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort

Beginn des Arbeitsverhältnisses:Tätigkeit (zum Beispiel Servicekraft, Küchenhilfe):

Arbeitsort (Anschrift des Betriebs):

  • Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
  • Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis zum ______________ (Befristung nur schriftlich, § 14 Abs. 4 TzBfG).

§ 2 Probezeit

Probezeit (höchstens 6 Monate), Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen:

§ 3 Arbeitszeit

Wöchentliche Arbeitszeit (Stunden):Verteilung (Tage, Uhrzeiten):

  • Feste Arbeitstage und Zeiten wie oben
  • Einsatz nach Dienstplan, Bekanntgabe mindestens ______ Tage im Voraus
  • Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG) mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit, Abruf 4 Tage im Voraus

Pausen und Ruhezeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz: mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden Arbeit, 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen. Überstunden werden nur auf Anordnung geleistet, soweit die Verdienstgrenze eingehalten wird.

§ 4 Vergütung

Stundenlohn brutto (EUR, mindestens gesetzlicher Mindestlohn):Voraussichtliches Monatsentgelt (EUR):

Zuschläge, Zulagen, Sonderzahlungen (getrennt angeben):

Die Vergütung ist zum Ende des Monats fällig und wird auf das folgende Konto überwiesen. Das regelmäßige Arbeitsentgelt überschreitet die Geringfügigkeitsgrenze nicht (2026: 603 Euro im Monat, ab 1. Januar 2027: 633 Euro). Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro je Stunde 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027.

Kontoinhaber:IBAN:

§ 5 Urlaub

Urlaubstage je Kalenderjahr bei ______ Arbeitstagen pro Woche:

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG), bei weniger Arbeitstagen anteilig, zum Beispiel 8 Tage bei 2 Arbeitstagen pro Woche.

§ 6 Rentenversicherung und weitere Beschäftigungen

  • Die/der Beschäftigte zahlt den Eigenanteil zur Rentenversicherung (Regelfall).
  • Die/der Beschäftigte beantragt die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (§ 6 Abs. 1b SGB VI).

Die/der Beschäftigte versichert, dass keine weiteren Beschäftigungen bestehen oder alle im Personalfragebogen angegeben sind, und meldet jede neue Beschäftigung unverzüglich.

§ 7 Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer sind unverzüglich mitzuteilen. Es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.

§ 8 Kündigung

Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB, mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).

§ 9 Tarifverträge, Altersversorgung, Fortbildung

Anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen (oder: keine):

Betriebliche Altersversorgung über Versorgungsträger (Name, Anschrift) oder: keine:

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Jede Seite erhält ein unterschriebenes Exemplar.

Ort, Datum:Unterschrift Arbeitgeber:

Ort, Datum:Unterschrift Arbeitnehmer/in:

Muster ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung. Nachweisgesetz: Name, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen, übrige Angaben innerhalb von sieben Tagen bzw. einem Monat (§ 2 Abs. 1 NachwG). In Gastronomie und Beherbergung (§ 2a SchwarzArbG) genügt die Textform nicht, der Vertrag wird auf Papier unterschrieben. Arbeitszeit spätestens nach sieben Tagen aufzeichnen (§ 17 MiLoG). Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.

Was ein Minijob 2026 und 2027 ist

Ein Minijob liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt (§ 8 Absatz 1 SGB IV). Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn:

Jahr Mindestlohn je Stunde Minijob-Grenze im Monat
2026 13,90 Euro 603 Euro
ab 1. Januar 2027 14,60 Euro 633 Euro

Wer mehr als den Mindestlohn zahlt, kommt mit derselben Grenze auf weniger Stunden. Bei 15 Euro je Stunde sind 2026 höchstens 40 Stunden im Monat möglich. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob die vereinbarten Stunden mit dem neuen Mindestlohn noch unter die Grenze passen. Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet (§ 8 Absatz 2 SGB IV); deshalb fragt der Personalfragebogen nach weiteren Beschäftigungen.

Was im Vertrag stehen muss

Auch für Minijobs gilt das Nachweisgesetz. Der Arbeitgeber hält die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich fest, unterschreibt und händigt sie aus (§ 2 Absatz 1 NachwG). Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift der Parteien, Beginn, bei Befristung das Ende, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit, Zusammensetzung und Höhe des Entgelts mit Fälligkeit, Arbeitszeit mit Pausen und Ruhezeiten, bei Arbeit auf Abruf die Mindeststunden und die Ankündigungsfrist, Urlaub, Kündigungsverfahren mit Fristen und der Frist für die Kündigungsschutzklage sowie ein Hinweis auf Tarifverträge.

Die Fristen für die Aushändigung sind gestaffelt: Name, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, Beginn, Befristung, Arbeitsort, Tätigkeit, Probezeit und Abrufregeln spätestens am siebten Kalendertag, die übrigen Angaben spätestens einen Monat nach Beginn. Wer den Vertrag vor dem ersten Arbeitstag vollständig unterschreibt, erfüllt alles auf einmal.

Schriftform in Gastronomie und Hotel

Seit 2025 darf der Nachweis grundsätzlich auch in Textform übermittelt werden, etwa als PDF per E-Mail, wenn der Arbeitgeber zur Empfangsbestätigung auffordert. Das gilt aber nicht für Beschäftigte in den Wirtschaftsbereichen nach § 2a SchwarzArbG (§ 2 Absatz 1 Satz 6 NachwG). Dazu gehört das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Restaurants, Cafés und Hotels drucken den Vertrag deshalb aus und unterschreiben ihn auf Papier. Eine Befristung bedarf ohnehin der Schriftform (§ 14 Absatz 4 TzBfG).

Arbeit auf Abruf und Dienstplan

Viele Aushilfen arbeiten nach Dienstplan oder auf Abruf. Bei Arbeit auf Abruf muss der Vertrag eine wöchentliche Arbeitszeit nennen und der Arbeitgeber den Einsatz mindestens vier Tage im Voraus ankündigen (§ 12 TzBfG). Fehlt die Wochenarbeitszeit, gelten nach § 12 Absatz 1 TzBfG 20 Stunden als vereinbart; damit wäre die Minijob-Grenze überschritten. Tragen Sie die Wochenstunden in § 3 der Vorlage deshalb immer ein.

Die tatsächliche Arbeitszeit von Minijobbern ist spätestens nach sieben Tagen aufzuzeichnen (§ 17 MiLoG). Dafür eignet sich der Stundenzettel.

Rentenversicherung im Minijob

Minijobber sind in der Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen einen kleinen Eigenanteil. Sie können sich auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen (§ 6 Absatz 1b SGB VI). Die Vorlage hat für beide Fälle ein Ankreuzfeld; den Befreiungsantrag bewahren Sie bei den Lohnunterlagen auf.

Inhalte der Vorlage

Abschnitt der Vorlage Inhalt Grundlage
Parteien Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer § 2 Absatz 1 Nr. 1 NachwG
§ 1 Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort Beginn, Tätigkeit, Ort, befristet oder unbefristet § 2 Absatz 1 Nr. 2 bis 5 NachwG, § 14 Absatz 4 TzBfG
§ 2 Probezeit Dauer, Kündigungsfrist 2 Wochen § 622 Absatz 3 BGB
§ 3 Arbeitszeit Wochenstunden, Verteilung, Dienstplan oder Abruf, Pausen § 2 Absatz 1 Nr. 8 und 9 NachwG, § 12 TzBfG
§ 4 Vergütung Stundenlohn, Monatsentgelt, Zuschläge, Fälligkeit, Konto § 2 Absatz 1 Nr. 7 NachwG
§ 5 Urlaub Urlaubstage je Jahr § 3 BUrlG
§ 6 Rentenversicherung Eigenanteil oder Befreiung, weitere Beschäftigungen § 6 Absatz 1b SGB VI, § 8 SGB IV
§ 8 Kündigung Fristen, Schriftform, Klagefrist §§ 622, 623 BGB, § 4 KSchG
§ 9 Tarifverträge, Altersversorgung Hinweis oder "keine" § 2 Absatz 1 Nr. 13 und 15 NachwG
Unterschriften Beide Seiten, je ein Exemplar § 2 Absatz 1 NachwG

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Arbeitgeber, vertretungsberechtigte Person und Arbeitnehmer mit Anschrift und Geburtsdatum eintragen.
  2. Beginn, Tätigkeit und Arbeitsort angeben, unbefristet oder befristet mit Enddatum ankreuzen.
  3. Probezeit festlegen, höchstens sechs Monate.
  4. Wochenstunden und Verteilung eintragen; bei Dienstplan die Vorlaufzeit, bei Abruf die vier Tage beachten.
  5. Stundenlohn mindestens in Höhe des Mindestlohns und das voraussichtliche Monatsentgelt eintragen, Stunden mal Lohn unter 603 Euro (2026) halten.
  6. Urlaubstage anteilig nach Arbeitstagen pro Woche berechnen.
  7. Rentenversicherung ankreuzen, bei Befreiung den Antrag beifügen.
  8. Zwei Exemplare ausdrucken und vor dem ersten Arbeitstag beidseitig unterschreiben.
  9. Die Aushilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Häufige Fehler

  • Keine Wochenstunden vereinbart. Bei Arbeit auf Abruf gelten dann 20 Stunden, der Minijob ist keiner mehr.
  • Mindestlohn 2027 nicht eingeplant. Mit 14,60 Euro rutschen gleiche Stunden schnell über die alte Grenze.
  • Vertrag per E-Mail in der Gastronomie, obwohl dort der Nachweis auf Papier unterschrieben werden muss.
  • Befristung nur mündlich vereinbart; sie ist dann unwirksam und das Arbeitsverhältnis unbefristet.
  • Urlaub vergessen. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub.
  • Arbeitszeit nicht aufgezeichnet, obwohl § 17 MiLoG das für Minijobs verlangt.

Häufige Fragen

Braucht ein Minijob einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, die wesentlichen Bedingungen müssen aber nach dem Nachweisgesetz schriftlich ausgehändigt werden. In Gastronomie und Beherbergung genügt dafür die Textform nicht, deshalb ist der unterschriebene Vertrag auf Papier der einfachste Weg.

Wie viel darf ein Minijobber 2026 und 2027 verdienen?

2026 höchstens 603 Euro im Monat, ab dem 1. Januar 2027 höchstens 633 Euro. Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn, der 2026 bei 13,90 Euro und ab 2027 bei 14,60 Euro je Stunde liegt.

Welche Kündigungsfrist gilt im Minijob?

Dieselbe wie bei anderen Arbeitsverhältnissen: in der vereinbarten Probezeit zwei Wochen, danach mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 BGB). Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Hat ein Minijobber Anspruch auf Urlaub?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG), bei weniger Arbeitstagen anteilig, zum Beispiel 8 Tage bei 2 Arbeitstagen pro Woche. Für Anträge gibt es die Urlaubsantrag Vorlage.

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