Gefährdungsbeurteilung Vorlage 2026: Muster für Gastronomie, Hotel und kleine Betriebe

Gefährdungsbeurteilung Vorlage 2026 als Word, PDF und Excel: Dokumentation nach §§ 5 und 6 ArbSchG mit typischen Gefährdungen in Küche, Service und Hotel, Maßnahmen, Wirksamkeit, Mutterschutz und Unterweisung.

Aktualisiert am

Von Lukáš Tobolák. Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Kurz gesagt

Die Vorlage ist eine Gefährdungsbeurteilung im Querformat für Restaurants, Cafés, Hotels und kleine Betriebe. Das PDF und die Word-Datei enthalten Betrieb, Bereich oder Tätigkeit, Datum, beurteilende Person, Beteiligte und Termin der nächsten Überprüfung, ankreuzbare Arbeitsbereiche (Küche, Service, Theke, Empfang, Housekeeping, Lager und Anlieferung), eine Tabelle mit zehn typischen Gefährdungen des Gastgewerbes (Schnittverletzung, Verbrennung, Ausrutschen, Heben und Tragen, Reinigungsmittel, Brand und Fluchtwege, Hitze, Kälte und Lärm, psychische Belastung, Überfall, Mutterschutz) mit Spalten für Risiko, Maßnahme, Verantwortlichen, Termin, Erledigung und Wirksamkeit, die Mutterschutz-Beurteilung nach § 10 MuSchG zum Ankreuzen, einen Nachweis der Unterweisung und die Unterschrift des Arbeitgebers. Die Excel-Datei bewertet jede Gefährdung mit Wahrscheinlichkeit und Schwere von 1 bis 3, rechnet das Risiko und zeigt die Priorität gering, mittel oder hoch. Muster ohne Gewähr.

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  • Stand 2026

Die Dateien sind kostenlos, ohne Registrierung und ohne Wasserzeichen. Den vollständigen Text der Vorlage finden Sie direkt unter diesem Abschnitt.

Text der Vorlage: Gefährdungsbeurteilung

Derselbe Inhalt wie im PDF und in der Word-Datei oben: alle Felder, Tabellen und Hinweise. Linien markieren Felder zum Ausfüllen.

Gefährdungsbeurteilung

Dokumentation nach §§ 5 und 6 ArbSchG für Gastronomie, Hotel und kleine Betriebe, mit Maßnahmen und Wirksamkeit

Betrieb:Bereich / Tätigkeit:Datum:Beurteilt von:

Beteiligt (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Beschäftigte):Nächste Überprüfung:

  • Küche
  • Service und Gastraum
  • Theke und Ausschank
  • Empfang und Büro
  • Housekeeping und Wäsche
  • Lager, Anlieferung, Kühlräume

Gefährdungen, Bewertung und Maßnahmen

Gefährdung (Beispiele)RisikoMaßnahme (technisch, organisatorisch)VerantwortlichBisErledigtWirksam
Schnittverletzung (Messer, Maschinen)
Verbrennung, Verbrühung (Fritteuse, Herd)
Ausrutschen, Stolpern (nasse Böden)
Heben und Tragen (Kisten, Fässer)
Gefahrstoffe (Reinigungsmittel)
Brand, Flucht- und Rettungswege
Hitze, Kälte, Lärm (Küche, Kühlhaus)
Psychische Belastung (Stoßzeiten)
Überfall, Gewalt (Kasse, Nachtdienst)
Schwangere und Stillende (§ 10 MuSchG)

Mutterschutz für diese Tätigkeit (§ 10 Abs. 1 MuSchG)

  • Keine Schutzmaßnahmen erforderlich
  • Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich
  • Fortführung der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz nicht möglich

Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG)

Unterwiesen am:Themen:Unterweisende Person:

Ort, Datum:Unterschrift Arbeitgeber:

Muster ohne Gewähr. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen festlegen (§ 5 ArbSchG) und Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung dokumentieren (§ 6 ArbSchG), unabhängig von der Zahl der Beschäftigten. Zu beurteilen sind auch psychische Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG) und die Gefährdungen für Schwangere und Stillende für jede Tätigkeit (§ 10 MuSchG). Unterweisung bei Einstellung, bei Veränderungen und regelmäßig, nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Branchenhilfen bietet die BGN.

Wer eine Gefährdungsbeurteilung braucht

Jeder Arbeitgeber, ab dem ersten Beschäftigten, auch mit Minijobbern und Aushilfen. Er muss die Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen festlegen (§ 5 ArbSchG) und Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung dokumentieren (§ 6 ArbSchG). Eine Ausnahme für Kleinbetriebe gibt es bei der Dokumentation nicht mehr. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen genügt eine Beurteilung für alle.

Zu beurteilen sind ausdrücklich auch psychische Belastungen (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG), in der Gastronomie etwa Stoßzeiten, Teildienste, Konflikte mit Gästen und lange Arbeitszeiten. Außerdem muss für jede Tätigkeit vorab beurteilt werden, ob sie für Schwangere und Stillende geeignet ist (§ 10 MuSchG), unabhängig davon, ob gerade eine Schwangere beschäftigt ist.

In fünf Schritten zur Beurteilung

  1. Bereiche festlegen: Küche, Service, Theke, Empfang, Housekeeping, Lager.
  2. Gefährdungen ermitteln: Rundgang, Gespräche mit den Beschäftigten, Unfälle der letzten Jahre.
  3. Bewerten: Wie wahrscheinlich, wie schwer? Die Excel-Datei hilft mit einer einfachen Matrix.
  4. Maßnahmen festlegen: zuerst technisch (Schnittschutz, rutschhemmender Boden), dann organisatorisch (Arbeitsabläufe, Pausen), zuletzt persönlich (Schnittschutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe).
  5. Wirksamkeit prüfen und fortschreiben: nach Unfällen, neuen Geräten, Umbauten und regelmäßig.

Unterweisung

Die Beschäftigten werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung unterwiesen: bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich und bei neuen Arbeitsmitteln, vor Aufnahme der Tätigkeit, und danach regelmäßig (§ 12 ArbSchG). Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Die Unterweisung dokumentieren Sie mit Datum, Themen und Unterschriften.

Inhalte der Vorlage

Feld der Vorlage Inhalt Zweck
Kopf Betrieb, Bereich, Datum, Beteiligte, nächste Prüfung Nachweis, wer wann beurteilt hat
Arbeitsbereiche Ankreuzen Abgrenzung
Gefährdungstabelle Gefährdung, Risiko, Maßnahme, Verantwortlich, Termin Kern nach §§ 5 und 6 ArbSchG
Erledigt, Wirksam Abhaken Überprüfung nach § 6 ArbSchG
Mutterschutz Drei Ergebnisse nach § 10 MuSchG Anlassunabhängige Beurteilung
Unterweisung Datum, Themen, Person § 12 ArbSchG
Excel Wahrscheinlichkeit, Schwere, Priorität Reihenfolge der Maßnahmen

Häufige Fehler

  • Gar keine Dokumentation, weil "wir nur drei Leute sind".
  • Psychische Belastungen und Arbeitszeit ausgelassen.
  • Mutterschutz erst geprüft, wenn eine Schwangerschaft gemeldet wird.
  • Maßnahmen ohne Verantwortlichen und Termin.
  • Wirksamkeit nie überprüft, Beurteilung seit Jahren unverändert.
  • Unterweisung nicht dokumentiert.

Häufige Fragen

Muss auch ein Kleinbetrieb eine Gefährdungsbeurteilung dokumentieren?

Ja. § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen über Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung je nach Art der Tätigkeiten und Zahl der Beschäftigten; eine generelle Ausnahme für kleine Betriebe gibt es nicht. Der Umfang darf aber zur Größe passen.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht. Aktualisieren Sie sie bei neuen Geräten, Umbauten, geänderten Abläufen, nach Unfällen und Beinahe-Unfällen und wenn die Überprüfung zeigt, dass Maßnahmen nicht wirken. Ein jährlicher Blick, zum Beispiel zusammen mit der Unterweisung, ist sinnvoll.

Wer hilft bei der Gefährdungsbeurteilung im Gastgewerbe?

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet Beurteilungshilfen für körperliche und psychische Belastungen im Gastgewerbe, außerdem beraten Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

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