Allergenliste Vorlage 2026: die 14 Allergene als Excel, Word und PDF

Allergenliste Vorlage 2026 als Excel, Word und PDF: die 14 Hauptallergene nach LMIV je Gericht, Kennzeichnung A bis N für die Speisekarte, Dokumentation nach § 4 LMIDV.

Aktualisiert am

Von Lukáš Tobolák. Keine Steuerberatung, bitte mit Ihrem Steuerberater abstimmen.

Kurz gesagt

Die Vorlage ist eine Allergenliste im Querformat, in der Sie für jedes Gericht und Produkt festhalten, welche der 14 Hauptallergene es enthält. Das PDF und die Word-Datei enthalten Betrieb, Stand und verantwortliche Person, die Legende der Allergene mit den Buchstaben A bis N, eine Matrix mit Gericht und je einer Spalte pro Allergen zum Ankreuzen, Ankreuzfelder für die Art der Information (Fußnote auf der Speisekarte oder mündliche Auskunft mit Dokumentation), einen fertigen Hinweistext für Gäste und Felder für Prüfdatum und Unterschrift. Die Excel-Datei rechnet: Sie setzen in der Spalte des Allergens ein x, die Tabelle setzt die Kennzeichnung für die Speisekarte zusammen, etwa "A C G", und zählt die Allergene je Gericht.

Vorlage herunterladen

  • Word
  • Excel
  • PDF
  • Ohne Registrierung
  • Stand 2026

Die Dateien sind kostenlos, ohne Registrierung und ohne Wasserzeichen. Den vollständigen Text der Vorlage finden Sie direkt unter diesem Abschnitt.

Text der Vorlage: Allergenliste

Derselbe Inhalt wie im PDF und in der Word-Datei oben: alle Felder, Tabellen und Hinweise. Linien markieren Felder zum Ausfüllen.

Allergenliste

Die 14 Hauptallergene nach Anhang II LMIV je Gericht, schriftliche Dokumentation nach § 4 LMIDV

Betrieb:Stand:Verantwortlich:

Allergene nach Anhang II LMIV: A Glutenhaltiges Getreide, B Krebstiere, C Eier, D Fisch, E Erdnüsse, F Sojabohnen, G Milch (einschließlich Laktose), H Schalenfrüchte (Nüsse), I Sellerie, J Senf, K Sesamsamen, L Schwefeldioxid und Sulfite, M Lupinen, N Weichtiere. Kreuz (x) setzen, wenn das Gericht das Allergen als Zutat enthält.

Gericht / ProduktABCDEFGHIJKLMN

In der Vorlage 12 Zeilen zum Ausfüllen.

  • Angabe auf der Speisekarte (Buchstaben als Fußnote beim Gericht)
  • Mündliche Auskunft durch geschultes Personal, diese Liste liegt zur Einsicht bereit, Hinweis ausgehängt

Hinweis für Gäste: Informationen zu Allergenen erhalten Sie bei unserem Personal. Eine schriftliche Dokumentation liegt zur Einsicht bereit.

Geprüft am:Unterschrift (bei jeder Rezeptur- oder Lieferantenänderung neu prüfen):

Gilt für lose Ware und Speisen im Restaurant, Imbiss, Café und Hotel (§ 4 LMIDV in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 Buchst. c LMIV).

Die 14 Allergene nach Anhang II LMIV

Buchstabe Allergen Typische Beispiele
A Glutenhaltiges Getreide Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel: Brot, Panade, Bier
B Krebstiere Garnelen, Hummer, Krebse
C Eier Mayonnaise, Nudeln, Panade
D Fisch Fischsauce, Sardellen in Dressings
E Erdnüsse Erdnussöl, Saté-Sauce
F Sojabohnen Sojasauce, Tofu
G Milch (einschließlich Laktose) Butter, Sahne, Käse
H Schalenfrüchte (Nüsse) Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien
I Sellerie Brühe, Gewürzmischungen
J Senf Dressings, Marinaden
K Sesamsamen Brötchen, Tahini
L Schwefeldioxid und Sulfite Wein, Trockenobst
M Lupinen Lupinenmehl in Backwaren
N Weichtiere Muscheln, Tintenfisch, Schnecken

Die Buchstaben sind eine verbreitete Praxis, keine gesetzliche Vorgabe. Wichtig ist, dass Gäste die Kennzeichnung eindeutig zuordnen können; die Legende steht deshalb auf jeder Karte und auf dieser Liste.

Wie die Allergeninformation bereitgestellt werden muss

Für Speisen im Restaurant, Imbiss, Café, Hotel und Kantine sowie für unverpackte Ware gilt § 4 LMIDV. Sie haben zwei Wege:

  • Schriftlich: auf einem Schild am Lebensmittel, in Speise- und Getränkekarten, als Aushang oder über ein leicht zugängliches elektronisches Angebot. In Karten sind Fuß- oder Endnoten erlaubt, wenn beim Gericht hervorgehoben darauf hingewiesen wird (§ 4 Absatz 3 LMIDV).
  • Mündlich: durch den Unternehmer oder hinreichend unterrichtetes Personal, auf Nachfrage unverzüglich vor der Bestellung. Dann muss eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung über die Zutaten vorliegen, für Behörde und Gäste leicht zugänglich, und ein gut sichtbarer Hinweis muss darauf aufmerksam machen (§ 4 Absatz 4 LMIDV).

Diese Liste ist genau diese schriftliche Aufzeichnung. Den passenden Hinweistext für Gäste enthält die Vorlage. Zusatzstoffe wie Farbstoff oder Konservierungsstoff sind ebenfalls kenntlich zu machen; Details beim Lebensmittelüberwachungsamt oder der IHK.

Allergene auf der Speisekarte

Wer die Fußnotenlösung wählt, übernimmt die Kennzeichnung aus der Excel-Spalte direkt in die Speisekarte Vorlage, zum Beispiel "Käsespätzle A, C, G". Achten Sie darauf, dass Liste und Karte denselben Stand haben: Ein neuer Lieferant für Brühe oder Brot kann Sellerie oder Sesam ins Gericht bringen. Bei der Wareneingangskontrolle fällt ein Wechsel des Produkts am ehesten auf.

Inhalte der Vorlage

Feld der Vorlage Anforderung Grundlage
Betrieb, Stand, Verantwortlich Aktualität nachweisen Üblich, Eigenkontrolle
Legende A bis N Alle 14 Allergene, verständlich Anhang II LMIV
Gericht / Produkt Jedes Gericht der Karte, auch Saucen und Beilagen Art. 9 Absatz 1 Buchstabe c LMIV
Kreuz je Allergen Allergen als Zutat oder Verarbeitungshilfsstoff § 4 LMIDV
Art der Information Fußnote oder mündlich mit Dokumentation § 4 Absatz 3 und 4 LMIDV
Hinweis für Gäste Gut sichtbar bei mündlicher Auskunft § 4 Absatz 4 LMIDV
Geprüft am, Unterschrift Prüfung bei jeder Änderung Üblich

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Betrieb, Stand und verantwortliche Person eintragen.
  2. Alle Gerichte, Beilagen, Saucen, Desserts und Getränke untereinander eintragen.
  3. Rezepturen und Etiketten der Zutaten prüfen und je Allergen ein x setzen.
  4. Die Kennzeichnung aus Excel in die Speisekarte übernehmen oder die mündliche Lösung ankreuzen.
  5. Bei mündlicher Auskunft den Hinweistext aushängen und das Personal einweisen.
  6. Liste ausgedruckt am Pass oder an der Theke bereitlegen.
  7. Bei jeder Rezeptur- oder Lieferantenänderung neu prüfen und mit Datum unterschreiben.

Häufige Fehler

  • Nur Hauptgerichte erfasst, Saucen, Dressings und Brot vergessen.
  • Etikett der Zutat nicht gelesen, etwa Senf in der Mayonnaise.
  • Lieferantenwechsel ohne Aktualisierung der Liste.
  • Mündliche Auskunft ohne Aushang und ohne schriftliche Dokumentation.
  • Fußnoten auf der Karte ohne Legende.
  • Liste im Büro statt griffbereit für Personal und Gäste.

Häufige Fragen

Welche 14 Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere, jeweils einschließlich daraus hergestellter Erzeugnisse (Anhang II LMIV).

Reicht eine mündliche Auskunft über Allergene?

Ja, wenn das Personal auf Nachfrage sofort informieren kann, eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt, die Gäste und Behörde einsehen können, und ein gut sichtbarer Hinweis darauf aushängt (§ 4 Absatz 4 LMIDV).

Muss ich Spuren von Allergenen angeben?

Pflicht ist die Angabe der Allergene, die als Zutat oder Verarbeitungshilfsstoff im Gericht enthalten sind. Hinweise auf mögliche Spuren sind freiwillig; wenn Sie sie geben, sollten sie zutreffend und nicht pauschal sein.

Gilt die Allergenkennzeichnung auch für Getränke?

Ja. Wein enthält in der Regel Sulfite (L), Bier Gluten (A), Kaffeespezialitäten oft Milch (G). Tragen Sie Getränke deshalb ebenfalls in die Liste ein.

Was Kontevia dabei übernimmt

Kontevia startet in Deutschland mit ersten Pilotbetrieben. So ist der Ablauf angelegt:

Die Allergenliste führen Sie in der Küche. Kontevia kümmert sich um die Belege: Lieferscheine und Rechnungen Ihrer Lieferanten fotografieren Sie oder leiten sie weiter, Kontevia legt sie unverändert im Archiv ab und übergibt sie mit einem Buchungsvorschlag an Ihren Steuerberater. So finden Sie auch später, welcher Lieferant wann welches Produkt geliefert hat.

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