Umsatzsteuervoranmeldung 2026: Fristen, Dauerfristverlängerung, Formular und Vorsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die elektronische Meldung der Umsatzsteuer eines Monats oder Quartals an das Finanzamt nach § 18 UStG. Der Unternehmer berechnet Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer selbst und zahlt den Betrag bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums.
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die elektronische Meldung der Umsatzsteuer eines Monats oder Quartals an das Finanzamt nach § 18 UStG. Der Unternehmer berechnet Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer selbst und zahlt den Betrag bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums.
Zweck der Voranmeldung
Die Umsatzsteuer entsteht mit jedem Umsatz, die Jahreserklärung kommt erst nach Jahresende. Deshalb verlangt § 18 Abs. 1 UStG unterjährige Voranmeldungen "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz": Der Unternehmer meldet die Umsatzsteuer des Zeitraums, zieht die abziehbare Vorsteuer ab und überweist die Differenz als Vorauszahlung; ein Überschuss wird erstattet. In der Jahreserklärung werden die Vorauszahlungen angerechnet. Abgegeben wird elektronisch über ELSTER oder eine Buchhaltungssoftware mit ELSTER-Schnittstelle, Papier nur auf Antrag bei unbilliger Härte.
Monatlich oder vierteljährlich: der Voranmeldungszeitraum
Den Rhythmus bestimmt die Umsatzsteuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG). Die Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025, angehoben durch das Wachstumschancengesetz.
| Umsatzsteuer im Vorjahr | Voranmeldungszeitraum | Voranmeldungen pro Jahr |
|---|---|---|
| Mehr als 9.000 Euro | Kalendermonat | 12 |
| 2.000,01 bis 9.000 Euro | Kalendervierteljahr | 4 |
| Nicht mehr als 2.000 Euro | Das Finanzamt kann von der Voranmeldung befreien | 0, nur Jahreserklärung |
Maßgeblich ist die Zahllast des Vorjahres, also Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer, nicht der Umsatz. Bis 2024 lagen die Grenzen bei 7.500 und 1.000 Euro. Wer im Vorjahr einen Erstattungsüberschuss von mehr als 9.000 Euro hatte, kann nach § 18 Abs. 2a UStG freiwillig den Monat wählen. Die frühere Monatspflicht für Existenzgründer ist für 2021 bis 2026 ausgesetzt; es gelten die normalen Grenzen mit einer geschätzten, aufs Jahr hochgerechneten Zahllast.
Frist: der 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums
Voranmeldung und Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 UStG): für Januar am 10. Februar, für das erste Quartal am 10. April. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag. Bei Überweisung gewährt das Finanzamt eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen, nicht aber für die Abgabe selbst. Bei Lastschrifteinzug gilt die Zahlung immer als rechtzeitig.
Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für Abgabe und Zahlung dauerhaft um einen Monat (§ 18 Abs. 6 UStG, § 46 UStDV). Die Voranmeldung für Januar ist dann erst am 10. März fällig. Der Antrag wird elektronisch über ELSTER gestellt und gilt bis zum Widerruf. Das Finanzamt lehnt ab, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.
Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV): ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres, selbst berechnet und mit dem Antrag bis zum 10. Februar angemeldet und gezahlt (§ 48 UStDV). Bei Teiljahren wird hochgerechnet, bei Neugründung geschätzt. Die Sondervorauszahlung ist eine Sicherheitsleistung, kein zusätzlicher Aufwand: Sie wird in der Voranmeldung für Dezember angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV), ein Überschuss wird erstattet oder verrechnet. Vierteljahreszahler erhalten die Verlängerung ohne Sondervorauszahlung, ihr Antrag muss bis zum 10. April vorliegen.
| Situation | Antrag bis | Sondervorauszahlung | Erste Frist mit Verlängerung |
|---|---|---|---|
| Monatszahler | 10. Februar | 1/11 der Vorjahresvorauszahlungen, fällig mit dem Antrag | Januar-Voranmeldung am 10. März |
| Vierteljahreszahler | 10. April | Keine | Erstes Quartal am 10. Mai |
Termine 2026
Wochenenden sind nach § 108 Abs. 3 AO berücksichtigt, die Zahlungsschonfrist ist nicht eingerechnet.
| Voranmeldungszeitraum | Ohne Dauerfristverlängerung | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Dezember 2025 oder 4. Quartal 2025 | 12. Januar 2026 | 10. Februar 2026 |
| Januar 2026 | 10. Februar 2026 | 10. März 2026 |
| Februar 2026 | 10. März 2026 | 10. April 2026 |
| März 2026 oder 1. Quartal 2026 | 10. April 2026 | 11. Mai 2026 |
| April 2026 | 11. Mai 2026 | 10. Juni 2026 |
| Mai 2026 | 10. Juni 2026 | 10. Juli 2026 |
| Juni 2026 oder 2. Quartal 2026 | 10. Juli 2026 | 10. August 2026 |
| Juli 2026 | 10. August 2026 | 10. September 2026 |
| August 2026 | 10. September 2026 | 12. Oktober 2026 |
| September 2026 oder 3. Quartal 2026 | 12. Oktober 2026 | 10. November 2026 |
| Oktober 2026 | 10. November 2026 | 10. Dezember 2026 |
| November 2026 | 10. Dezember 2026 | 11. Januar 2027 |
| Dezember 2026 oder 4. Quartal 2026 | 11. Januar 2027 | 10. Februar 2027 |
Die Sondervorauszahlung 2026 ist am 10. Februar 2026 fällig und wird mit der Voranmeldung für Dezember 2026 verrechnet.
Termine 2027
| Voranmeldungszeitraum | Ohne Dauerfristverlängerung | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Dezember 2026 oder 4. Quartal 2026 | 11. Januar 2027 | 10. Februar 2027 |
| 1. Quartal 2027 | 12. April 2027 | 10. Mai 2027 |
| 2. Quartal 2027 | 12. Juli 2027 | 10. August 2027 |
| 3. Quartal 2027 | 11. Oktober 2027 | 10. November 2027 |
| 4. Quartal 2027 | 10. Januar 2028 | 10. Februar 2028 |
Monatszahler melden 2027 am 10. des Folgemonats; wegen Wochenenden verschieben sich nur der 10. Januar auf den 11., der 10. April auf den 12., der 10. Juli auf den 12. und der 10. Oktober auf den 11. Mit Dauerfristverlängerung gelten dieselben Daten einen Monat später.
Das Formular in ELSTER
Das Formular "Umsatzsteuer-Voranmeldung" steht in Mein ELSTER unter den Formularen zur Umsatzsteuer, nach Jahr getrennt. Für die Abgabe brauchen Sie ein ELSTER-Zertifikat; die Registrierung dauert wegen des Aktivierungsbriefs per Post bis zu zwei Wochen. Die wichtigsten Felder sind die Kennzahlen 81 (Nettoumsätze zu 19 Prozent) und 86 (Nettoumsätze zu 7 Prozent) sowie 66 für die abziehbare Vorsteuer; die verbleibende Vorauszahlung steht in Kennzahl 83. Buchhaltungsprogramme füllen das Formular aus den Buchungen und übertragen es direkt. Fehler korrigieren Sie mit einer berichtigten Voranmeldung für denselben Zeitraum.
Gastronomie: 7 und 19 Prozent in einer Voranmeldung
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 Prozent, Getränke bleiben bei 19 Prozent. Speisenumsätze gehören in Kennzahl 86, Getränkeumsätze in Kennzahl 81. Eine Großmarktrechnung enthält beide Sätze, beide Vorsteuerbeträge gehen zusammen in Kennzahl 66. Voraussetzung ist eine Kasse, die beide Sätze getrennt erfasst, und ein Kassenbuch mit nachvollziehbarer Aufteilung. Details im Ratgeber Mehrwertsteuer Gastronomie 2026, eine Vorlage unter Kassenbuch.
Fehlende Belege: Vorsteuer nur mit Rechnung
Den häufigsten Fehler verursachen fehlende Belege. Vorsteuer dürfen Sie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nur abziehen, wenn Sie eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG besitzen. Kontoauszug, Lieferschein oder Eigenbeleg reichen dafür nicht, auch wenn die Betriebsausgabe anerkannt wird. Bis 250 Euro brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, also der Kassenbon mit Steuersatz. Fehlt die Rechnung zum Termin, melden Sie ohne diese Vorsteuer und holen den Abzug nach, sobald sie vorliegt. Sammeln Sie Belege deshalb laufend, nicht erst am Monatsende.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer nach § 19 UStG, deren Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, weisen keine Umsatzsteuer aus und geben keine Voranmeldung ab. § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nimmt sie von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG aus. Eine Voranmeldung wird nur fällig, wenn ein Kleinunternehmer ausnahmsweise Steuer schuldet, etwa aus unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer oder als Leistungsempfänger nach § 13b UStG (§ 18 Abs. 4a UStG).
Verspätung und Säumnis
Für eine verspätete Voranmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Für eine verspätete Zahlung entsteht nach § 240 AO ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands je angefangenem Monat, bei Überweisung nach der dreitägigen Schonfrist. Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer sind als Betriebsausgabe abziehbar, im SKR03 auf Konto 4396.
Was Kontevia dabei übernimmt
Kontevia sammelt Eingangsrechnungen und Kassenbons laufend, liest Betrag, Steuersatz und Vorsteuer aus und erkennt Belege, die für den Vorsteuerabzug nicht ausreichen. Rechnungen mit 7 und 19 Prozent werden aufgeteilt. Die Buchungsvorschläge mit Belegen übergibt Kontevia an den Steuerberater, der die Voranmeldung erstellt und über ELSTER übermittelt.
Bis wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, für Januar also bis zum 10. Februar. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.
Wer muss die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben?
Unternehmer, deren Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro betrug. Bis 9.000 Euro gilt das Kalendervierteljahr, bis 2.000 Euro kann das Finanzamt ganz von Voranmeldungen befreien. Die Grenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.
Was ist die Dauerfristverlängerung?
Eine auf Antrag gewährte dauerhafte Verlängerung der Abgabe- und Zahlungsfrist um einen Monat nach § 46 UStDV. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahresvorauszahlungen, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird. Vierteljahreszahler zahlen nichts.
Müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Nein. § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG nimmt Kleinunternehmer von den Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG aus. Nur wenn sie ausnahmsweise Steuer schulden, etwa nach § 13b UStG oder wegen unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer, ist eine Voranmeldung fällig.
Kann ich Vorsteuer ohne Rechnung in der Voranmeldung geltend machen?
Nein. Der Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs. 1 UStG eine ordnungsgemäße Rechnung voraus, bis 250 Euro brutto genügt ein Kassenbon als Kleinbetragsrechnung. Fehlt die Rechnung, holen Sie den Abzug in dem Zeitraum nach, in dem sie vorliegt.
Was passiert bei verspäteter Umsatzsteuervoranmeldung?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Wird auch zu spät gezahlt, entsteht ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands je angefangenem Monat nach § 240 AO, bei Überweisung nach einer Schonfrist von drei Tagen.
Verwandte Seiten
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 18 UStG Besteuerungsverfahren (Abs. 1, 2, 2a, 6), gesetze-im-internet.de
- § 19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer (Abs. 1 Satz 2), gesetze-im-internet.de
- § 46 UStDV Fristverlängerung, gesetze-im-internet.de
- § 47 UStDV Sondervorauszahlung, gesetze-im-internet.de
- § 48 UStDV Verfahren, gesetze-im-internet.de
- § 15 UStG Vorsteuerabzug, gesetze-im-internet.de
- § 33 UStDV Rechnungen über Kleinbeträge, gesetze-im-internet.de
- § 108 AO Fristen und Termine (Abs. 3, Wochenende und Feiertag), gesetze-im-internet.de
- § 240 AO Säumniszuschläge, gesetze-im-internet.de
- § 152 AO Verspätungszuschlag, gesetze-im-internet.de
- IHK für München und Oberbayern: Merkblatt Steuertermine und Möglichkeiten bei Steuerschulden, Stand April 2025
- ELSTER: Startseite der Steuerverwaltung, Formulare und Mein ELSTER
Belege aus Küche und Gastraum, fertig für den Steuerberater
Kassenbon fotografieren, per WhatsApp senden, fertig. Kontevia erkennt Beträge und Umsatzsteuersätze und stellt alles für Ihre Steuerkanzlei bereit. Die ersten Betriebe starten kostenlos und mit persönlicher Einrichtung.